Kostüme und Schminke zu Karneval: Muss ich ein Widerrufsrecht anbieten?

Veröffentlicht: 12.02.2026
imgAktualisierung: 12.02.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
12.02.2026
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Finde den Fehler
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Widerrufsrecht bei Kostümen und Hygieneartikeln ausgeschlossen? Warum Händler damit schnell eine Abmahnung riskieren.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

An saisonalen Feiertagen kommen einige auf die Idee, Ware zu bestellen, einmal zu nutzen und direkt wieder zurückzugeben. Auch Karnevalskostüme werden oft nur an einem Tag getragen. Für Händler:innen ist diese Praxis natürlich ein Ärgernis. Ein Ausschluss des Widerrufsrecht könnte das Problem lösen. Aber geht das rechtssicher?

Widerrufsrecht für Kostüme

In diesem Beispielshop wurde das Widerrufsrecht für Kostüme ausgeschlossen, um zu verhindern, dass nach dem Karnevalswochenende die benutzten Kostüme wieder zurückgesendet werden. Der Händler wiegt sich hier in Sicherheit, da er ja eindeutig über diesen Umstand aufgeklärt hat. 

Damit riskiert er allerdings eine Abmahnung, denn ein Ausschluss des Widerrufsrechtes ist nicht möglich. Allerdings müssen sich Händler:innen keine Sorgen machen, dass sie verschmutzte oder beschädigte Kostüme einfach so hinnehmen müssen. Die Rückerstattung kann reduziert werden, im Extremfall sogar auch auf 100 Prozent. 

Ausschluss des Widerrufsrecht bei Hygieneartikeln

Auch für das Schminkset wurde das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Hier wurde das Hygiene-Siegel als Begründung angegeben. Allerdings darf bei Produkten mit Hygienesiegel das Widerrufsrecht nur dann ausgeschlossen werden, wenn das Siegel gebrochen wurde. Darüber muss in der Widerrufsbelehrung informiert werden. Ein genereller Ausschluss des Widerrufsrecht ist nicht gestattet, sodass auch dieser Hinweis für eine Abmahnung sorgen kann. 

Veröffentlicht: 12.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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