In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
An saisonalen Feiertagen kommen einige auf die Idee, Ware zu bestellen, einmal zu nutzen und direkt wieder zurückzugeben. Auch Karnevalskostüme werden oft nur an einem Tag getragen. Für Händler:innen ist diese Praxis natürlich ein Ärgernis. Ein Ausschluss des Widerrufsrecht könnte das Problem lösen. Aber geht das rechtssicher?
In diesem Beispielshop wurde das Widerrufsrecht für Kostüme ausgeschlossen, um zu verhindern, dass nach dem Karnevalswochenende die benutzten Kostüme wieder zurückgesendet werden. Der Händler wiegt sich hier in Sicherheit, da er ja eindeutig über diesen Umstand aufgeklärt hat.
Auch für das Schminkset wurde das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Hier wurde das Hygiene-Siegel als Begründung angegeben. Allerdings darf bei Produkten mit Hygienesiegel das Widerrufsrecht nur dann ausgeschlossen werden, wenn das Siegel gebrochen wurde. Darüber muss in der Widerrufsbelehrung informiert werden. Ein genereller Ausschluss des Widerrufsrecht ist nicht gestattet, sodass auch dieser Hinweis für eine Abmahnung sorgen kann.
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