In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Das Widerrufsrecht soll der Kundschaft die Möglichkeit geben, die Produkte einmal selbst anzuschauen und in den Händen zu halten und entscheiden zu können, ob der Kaufvertrag bestehen bleiben soll. Eine große Menge an Retouren sind für Händler:innen allerdings oft keine Freude. Zum einen bringen Retouren immer zusätzlichen Aufwand mit sich, zum anderen gibt es immer wieder Kund:innen, die Produkte zurücksenden, die sich nicht mehr verkaufen lassen. Bei einigen Produkten kann daher das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Das gilt für individuell gestaltete Produkte, aber auch für Produkte, bei denen ein Hygienesiegel gebrochen wird.
Auch in diesem Beispielshop wollte die Händlerin sich vor einer großen Retourenflut schützen und hat das Widerrufsrecht für alle Produkte mit einem Hygienesiegel pauschal ausgeschlossen. Dabei hat sie es sich allerdings ein bisschen zu einfach gemacht.
Das Widerrufsrecht kann für Kosmetikartikel ausgeschlossen werden, wenn diese mit einem Hygienesiegel versehen sind und dieses entsiegelt wurde. Dabei muss es sich allerdings um Produkte handeln, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Produkte nur durch unmittelbaren Kontakt mit dem menschlichen Körper verwendet werden können, wie beispielsweise Lippenstifte oder Deo-Roll-Ons.
Auf der Produktseite findet sich ein weiterer Fehler, der zu einer Abmahnung führen kann. Aus den Inhaltsstoffen ergibt sich, dass in dem Produkt Lilial enthalten ist. Dieser Stoff ist in der EU allerdings seit März 2022 für Kosmetikprodukte verboten. Immer wieder führt das zu Abmahnungen unter Händler:innen, die weiterhin Produkte, die Lilial enthalten, in den Umlauf bringen.
Kommentar schreiben