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Kosmetikprodukte: Kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden?

Veröffentlicht: 24.10.2024
imgAktualisierung: 24.10.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.10.2024
img 24.10.2024
ca. 2 Min.
Finde den Fehler
OHN-Media
Das Widerrufsrecht gilt für fast alle Produkte, die online verkauft werden. Für Kosmetikprodukte kann es allerdings Ausnahmen geben.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail

Das Widerrufsrecht soll der Kundschaft die Möglichkeit geben, die Produkte einmal selbst anzuschauen und in den Händen zu halten und entscheiden zu können, ob der Kaufvertrag bestehen bleiben soll. Eine große Menge an Retouren sind für Händler:innen allerdings oft keine Freude. Zum einen bringen Retouren immer zusätzlichen Aufwand mit sich, zum anderen gibt es immer wieder Kund:innen, die Produkte zurücksenden, die sich nicht mehr verkaufen lassen. Bei einigen Produkten kann daher das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Das gilt für individuell gestaltete Produkte, aber auch für Produkte, bei denen ein Hygienesiegel gebrochen wird. 

Auch in diesem Beispielshop wollte die Händlerin sich vor einer großen Retourenflut schützen und hat das Widerrufsrecht für alle Produkte mit einem Hygienesiegel pauschal ausgeschlossen. Dabei hat sie es sich allerdings ein bisschen zu einfach gemacht. 

Pauschaler Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht kann für Kosmetikartikel ausgeschlossen werden, wenn diese mit einem Hygienesiegel versehen sind und dieses entsiegelt wurde. Dabei muss es sich allerdings um Produkte handeln, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Produkte nur durch unmittelbaren Kontakt mit dem menschlichen Körper verwendet werden können, wie beispielsweise Lippenstifte oder Deo-Roll-Ons. 
Das Widerrufsrecht darf außerdem nur dann ausgeschlossen werden, wenn das Produkt entsiegelt wurde. Die Produkte sind also nicht per se vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Hinweis in diesem Shop sagt allerdings, dass alle Produkte mit Hygienesiegel von vornherein vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Diese Einschränkungen des Widerrufsrechts dürfen Händler:innen nicht machen. 

Verbotener Inhaltsstoff

Auf der Produktseite findet sich ein weiterer Fehler, der zu einer Abmahnung führen kann. Aus den Inhaltsstoffen ergibt sich, dass in dem Produkt Lilial enthalten ist. Dieser Stoff ist in der EU allerdings seit März 2022 für Kosmetikprodukte verboten. Immer wieder führt das zu Abmahnungen unter Händler:innen, die weiterhin Produkte, die Lilial enthalten, in den Umlauf bringen.
Gerade Händler:innen, die Produkte von Herstellern verkaufen, die außerhalb der EU sitzen, sollten daher immer die Inhaltsstoffe überprüfen, bevor sie die Produkte in Umlauf bringen. 
 

Veröffentlicht: 24.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 24.10.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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