Werbung mit Nachhaltigkeit ist branchenübergreifend längst inflationär im Einsatz, wird rechtlich aber gerade deshalb zum Minenfeld. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen McDonald’s Deutschland eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen werbe mit einer Klimaneutralität bis 2050, ohne einen stichhaltigen Transformationsplan vorzulegen.
Marketing-Traum ohne Messbarkeit
Das Versprechen klang ambitioniert: Bis zum Jahr 2050 will McDonald’s weltweit klimaneutral agieren, die gesamte Lieferkette eingeschlossen. Doch was für die Marketingabteilung nach einer cleveren Strategie aussah, rief die Deutsche Umwelthilfe auf den Plan. Wie die DUH mitteilte, wurde vor dem Landgericht München I Klage gegen den Fast-Food-Riesen eingereicht. Der Kern des Anstoßes: Wer mit weitreichenden Klimazielen wirbt, muss auch liefern, und zwar Fakten statt bloßer Absichtserklärungen.
Nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation fehlen dem Konzern konkrete Zwischenziele und quantifizierbare Reduktionspläne, insbesondere für die Zeit nach 2030. Einzelne Beispiele wie der Einsatz von Ökostrom oder optimierten Verpackungen seien zwar löblich, würden aber das Gesamtvolumen der Emissionen nicht ausreichend abdecken. Vor allem die vorgelagerte Wertschöpfungskette (etwa die tonnenweise Fleischproduktion) bleibt der kritische Punkt.
Harte Kritik an „Schönfärberei“
In der Pressemitteilung der DUH findet Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch deutliche Worte. Er wirft dem Unternehmen vor, lediglich von einem „grünen Image“ profitieren zu wollen, ohne die notwendige wirtschaftliche Transformation konsequent anzugehen. Resch kritisiert dabei insbesondere den Widerspruch zwischen grünen Schlagworten wie „verantwortungsvollem Rohwarenbezug“ und der Realität von massenhaftem Fleischverbrauch sowie dem Einsatz fossiler Brennstoffe in der Logistik.
Das Unternehmen hat die beanstandeten Werbeaussagen zwar bereits angepasst, weigert sich jedoch, eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung abzugeben.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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