Klage: Bald keine Arzneimittel mehr im Online-Shop von dm?

Veröffentlicht: 16.02.2026
imgAktualisierung: 16.02.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
16.02.2026
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Online Medikamente kaufen
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Die Wettbewerbszentrale klagt gegen dm wegen des Online-Verkaufs apothekenpflichtiger Arzneimittel.


Die Wettbewerbszentrale hat beim Landgericht Karlsruhe Klage gegen dm eingereicht. Auslöser ist ein neues E-Commerce-Modell: Über den Webshop des Drogeriemarkts werden neben Drogerieartikeln seit einer Weile auch apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten.

Vorwurf: Vermischung von Drogerie- und Apothekenangebot

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale dürfen apothekenpflichtige Mittel nur durch Apotheken abgegeben werden. Die Integration von Arzneimittelangeboten in den Webauftritt des Drogeriemarkts dm unterlaufe diese Apothekenpflicht. Was stationär als „Apothekenecke“ unzulässig sei, dürfe online nicht anders bewertet werden. Grund: Der Schutz vor Fehl- und Mehrgebrauch erfordere, dass Arzneimittel nicht im unmittelbaren Kontext von Konsumgütern gekauft werden können.

Zudem sehe man eine Umgehung von apothekenrechtlichen Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln, da das Geschäftsmodell unter Einbindung einer ausländischen Versandapotheke gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet ist. Ein Verhandlungstermin ist bislang nicht bekannt.

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Veröffentlicht: 16.02.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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