Fehlende Pflichtangaben zum Widerrufsrecht
Im vorliegenden Fall werden dem Betreiber des Online-Shops falken-stein.de unzählige verbraucherschutzwidrige Praktiken vorgeworfen. Im Zentrum stehen dabei weniger spektakuläre Einzelfehler als vielmehr typische Schwachstellen in den Rechtstexten: unvollständige Pflichtangaben zum Widerrufsrecht und problematische AGB-Klauseln.
So soll Verbrauchern vor Abschluss des Kaufvertrags weder eine vollständige Widerrufsbelehrung noch eine Anschrift für den Widerruf zur Verfügung gestellt worden sein. Pflichtangaben, die im Fernabsatz zwingend vorgeschrieben sind und deren Fehlen als wettbewerbsrechtlicher Verstoß gilt.
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