KI-generierte Bilder sind im Online-Handel ohne Frage auf dem Vormarsch, doch die rechtliche Sicherheit hinkt. Wenn die KI-Ergebnisse bestehenden Fotografien zu ähnlich sehen, drohen Forderungen nach Löschung und Schadensersatz.
Zu große Ähnlichkeit von KI-Bildern
Wer mahnt ab? Fotostudio
Wie viel? Noch offen (Auskunfts- und Unterlassungsbegehren)
Wer ist betroffen? Ersteller:innen und Verkäufer:innen von KI-generierten Inhalten
Die Erstellung von Bildern mittels Künstlicher Intelligenz wirkt oft wie ein rechtsfreier Raum, doch das Urheberrecht gilt auch hier. In einem aktuellen Fall wird einem Online-Shop vorgeworfen, KI-generierte Bilder zu nutzen, die auf echten Fotografien basieren sollen. Die Abmahnerin behauptet, beim Übereinanderlegen der Bilder exakte Übereinstimmungen entdeckt zu haben. Auch Bildidee und Komposition sind sehr ähnlich.
In der Praxis ist es für Händler:innen oft schwer nachzuvollziehen, mit welchen Daten eine KI trainiert wurde. Dennoch liegt die Verantwortung für das Endprodukt beim Verwender. Um solche Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, die Ergebnisse auf Ähnlichkeiten mit bekannten Werken zu prüfen. Werden gezielte Vorlagen verwendet, müssen die nötigen Rechte vorab geklärt sein, da eine bloße Bearbeitung durch die KI nicht vor Urheberrechtsansprüchen schützt.
Wieder einmal teure Schreiben wegen Instagram-Musiknutzung
Wer mahnt ab? SoundGuardian GmbH
Wie viel? 2.675,00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer)
Wer ist betroffen? Gewerbliche Social-Media-Nutzer:innen
Ein einziges Video mit dem falschen Sound kann im gewerblichen Bereich massive Kosten verursachen. Ein Unternehmen soll auf seinem Instagram-Profil den Titel „Girlz Wanna Have Fun“ ohne die erforderliche Lizenz genutzt haben. Der Vorwurf bezieht sich auf einen Zeitraum von fast drei Jahren, in denen das Video öffentlich zugänglich war.
SoundGuardian fordert nun eine nachträgliche Lizenzgebühr, die sich monatlich aufsummiert und für den gesamten Zeitraum fast 3.000 Euro erreichen soll. Vor der Veröffentlichung sollte daher immer sichergestellt werden, dass für jeden verwendeten Song eine ausdrückliche Erlaubnis für kommerzielle Zwecke vorliegt.
Markenärger um Smartphone-Ersatzteile
Wer mahnt ab? Wigento GmbH (vertreten durch F.E.L.S Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.010,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Zubehörprodukten
Markenrechte sind im Online-Handel ein besonders sensibles Thema. Stress droht nicht nur mit dem Markeninhaber selbst. Einem Anbieter auf Ebay wird vorgeworfen, Akkudeckel für iPhones verkauft zu haben, die das geschützte Apple-Logo tragen. Da es sich laut Abmahnung nicht um Originalware handelt, soll hier eine Irreführung der Kundschaft vorliegen. Die Abmahnerin, die selbst im gleichen Segment tätig ist, sieht darin einen unfairen Wettbewerbsvorteil und fordert neben der Unterlassung auch die Erstattung von Anwaltskosten.
Für Händler:innen ist es entscheidend, in Produktbeschreibungen und auf den Waren selbst keine geschützten Logos zu verwenden, wenn es sich nicht um verifizierte Originalprodukte handelt. Stattdessen sollte eine klare Kennzeichnung als Zubehörteil erfolgen, etwa durch Formulierungen wie „passend für“ oder „kompatibel mit“.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben