Werbung mit TÜV-Logos oder Markennamen
Wer? TÜV Markenverbund e. V.
Wie viel? –
Betroffene? Kfz-Shops und Verkaufende sonstiger TÜV-relevanter Teile
Für ein TÜV-zertifiziertes Produkt darf, obwohl es verlockend ist, nicht ohne Weiteres mit eben dieser Zertifizierung geworben werden: Die Aussage „TÜV-zertifiziert“ kann abgemahnt werden, wenn sie für ein Produkt verwendet wird, bei dem eine TÜV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn dann wäre der Hinweis auf das TÜV-Siegel eine Selbstverständlichkeit, die nicht als etwas Besonderes beworben werden darf. Auch umgekehrt, wenn ein TÜV-Siegel verpflichtend ist, dies aber gar nicht erteilt wurde, darf selbstredend nicht damit geworben und eine entsprechende Zertifizierung suggeriert werden. So weit, so gut.
Was viele jedoch nicht wissen: Die Logos (z. B. das grau-blaue TÜV-Oktogon der diversen Ableger wie TÜV Süd) und der Begriff „TÜV“ sind eine eingetragene Marke und dürfen daher wie jede andere Marke nur verwendet werden, wenn dafür eine Berechtigung oder Nutzungserlaubnis vorliegt. Die Verwendung des markenrechtlich geschützten TÜV-Logos bedarf eines gültigen Zertifikates durch eine der Zertifizierungsstellen.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben