Von Jugendschutz bis TÜV-Logos: Die Abmahnungen der Woche

Veröffentlicht: 29.10.2024
imgAktualisierung: 29.10.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.10.2024
img 29.10.2024
ca. 2 Min.
Ein Mann im Anzug beobachtet etwas mit dem Fernglas
studiostoks / Depositphotos.com
Kniffelig wird es für alle Spielwarenshops, aber auch Spirituosen-Händler und Kfz-Zubehör-Verkäufer sollten von diesen Abmahnungen lernen.


Online-Händlerinnen und -Händler stehen zunehmend unter Druck: Abmahnungen wegen fehlender Altersprüfung beim Versand alkoholischer Getränke, der unzulässigen Nutzung der Marke „Kniffel“ und die unerlaubte Werbung mit TÜV-Logos standen diese Woche im Fokus.

Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz beim Versand alkoholischer Getränke

Wer mahnt ab? Ein Ebay-Shop (ohne anwaltliche Vertretung)
Wie viel? 95,20 Euro (für den Testkauf und eine Pauschale)
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von alkoholischen Getränken

In einem aktuellen Fall wurde ein Unternehmen abgemahnt, welches über den Ebay-Shop alkoholische Getränke ohne die gesetzlich geforderte Altersprüfung versendet haben soll. Ein Testkauf ergab, dass der Artikel „Zoladkowo Gorzko Vodka Feige“ ohne eine Altersprüfung geliefert wurde, obwohl dies in den Versandbedingungen anders angegeben war. Der Verstoß gegen § 9 Abs. 1 des Jugendschutzgesetzes stellt eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar, da der Schutz Minderjähriger hierdurch nicht gewährleistet wurde. Der Abmahner fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Kosten für den Testkauf​.

Markenrechtsverletzung durch Schmidt Spiele GmbH bei der Nutzung der Marke „Kniffel“

Wer mahnt ab? Schmidt Spiele GmbH (über die Kanzlei Fortmann Tegethoff)
Wie viel? 2.584,09 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Gesellschaftsspielen

Besonders im Herbst und in der Weihnachtszeit ist der Bedarf an Gesellschaftsspielen hoch – und der Markt entsprechend umkämpft. Die Schmidt Spiele GmbH, vertreten durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff, hat nun die Konkurrenz sondiert und abgemahnt. Der Vorwurf: Der Shop nutzte auf der Plattform Kaufland die Bezeichnung „Kniffel“ für ein No-Name-Würfelspiel. Die Schmidt Spiele GmbH ist Inhaberin der europäischen Marke „Kniffel“ und sieht in der Verwendung des Namens eine Verletzung ihrer Markenrechte. Mit rund 2.500 Euro Abmahnkosten droht für kleine Händlerinnen und Händler das Game Over.

Werbung mit TÜV-Logos oder Markennamen

Wer? TÜV Markenverbund e. V.
Wie viel? –
Betroffene? Kfz-Shops und Verkaufende sonstiger TÜV-relevanter Teile

Für ein TÜV-zertifiziertes Produkt darf, obwohl es verlockend ist, nicht ohne Weiteres mit eben dieser Zertifizierung geworben werden: Die Aussage „TÜV-zertifiziert“ kann abgemahnt werden, wenn sie für ein Produkt verwendet wird, bei dem eine TÜV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn dann wäre der Hinweis auf das TÜV-Siegel eine Selbstverständlichkeit, die nicht als etwas Besonderes beworben werden darf. Auch umgekehrt, wenn ein TÜV-Siegel verpflichtend ist, dies aber gar nicht erteilt wurde, darf selbstredend nicht damit geworben und eine entsprechende Zertifizierung suggeriert werden. So weit, so gut.

Was viele jedoch nicht wissen: Die Logos (z. B. das grau-blaue TÜV-Oktogon der diversen Ableger wie TÜV Süd) und der Begriff „TÜV“ sind eine eingetragene Marke und dürfen daher wie jede andere Marke nur verwendet werden, wenn dafür eine Berechtigung oder Nutzungserlaubnis vorliegt. Die Verwendung des markenrechtlich geschützten TÜV-Logos bedarf eines gültigen Zertifikates durch eine der Zertifizierungsstellen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.10.2024
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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L.F.
30.10.2024

Antworten

Wir haben Post von der o.g. Stelle bekomme weil wir in unserem Shop angegeben haben das bei uns Pressluftflaschen für den TüV abgegeben werden können. Diese Prüfung erfolgt tatsächlich durch die TüV Nord System GmbH. Nichtsdesto trotz möchte der Markenverbund eine Abmahngebühr und Unterlassungserklärung. Wir haben jetzt einen Markenrechts- und Patentanwalt eingeschaltet der sämtliche nachweise über die bereits mehrjährige zusammenarbeit denen nun eingereicht hat. inkl. Protokolle wo der Name des TüV Nord Prüfers inkl. Anschrift angegeebn ist und Bildern der Flaschen wo das TüV Logo durch den TüV Mitarbeiter nach erfolgter Prüfung eingeschlagen wird. Nach Rücksprache mit dem TüV Nord, den TüV Markenverbund und unserem Anwalt reicht e schon nur die drei Buchstaben Tüv in seinem Internetshop zu verwenden und schon kann man abgemahnt werden, es braucht nicht die nutzung des logos das selbst diese drei Buchstaben eine Wort Bild Marke stelle die eingetragen und geschützt ist. Dementsprechend kann ich nur sagen das der TÜV reine Abzocke ist und von uns zukünftig an jeglicher Stelle gemieden wird, da wir diesen Abzockverein nicht weiter unterstützen werden! Es gibt in vielen Bereichen alternativen wie Dekra, oder GTÜ, .... es muss nicht immer TüV sein, erst recht nicht nach dieser Erfahrung
K.I
30.10.2024

Antworten

Meinung: das ist doch schon wieder ein totaler Schwachsinn! Geld kassieren für eine Leistung und dann darf ich nicht darauf hinweisen das dieses Produkt sicher ist bzw. dem Kunden mitteilen das es von einer kompetenten Stelle geprüft wurde??? Und das wo täglich unzählige, ungeprüfte und gefährliche, den EU Vorschriften nicht genügende Artikel nach Deutschland geliefert werden. Ich verstehe das so das es dem Tüv um Profit geht und nicht um Produktsicherheit oder dem Verbraucherschutz geht. Außerdem erwartet der Tüv auch das alle Verbraucher wissen für welche Produkte eine TÜV-Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist!? Kein Wunder das Deutschland immer schneller und weiter in dieser Welt unbedeutender wird und unsere Wirtschaft abwandert. Es sind auch diese Vorgehensweisen und Machenschaften die massiv dazu beitragen das alle über uns lachen und nur noch den Kopf schütteln.