In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Unser Beispielshop in dieser Woche wollte sich in der Werbung mit einem anderen Shop messen und ist dabei übers Ziel hinausgeschossen. Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt, wird allerdings dann zum Problem, wenn sie nicht objektiv ist oder die Konkurrenz herabsetzt oder verunglimpft. Handelt es sich um Ergebnisse von Produkttests, müssen diese außerdem überprüfbar sein.
In diesem Fall warb ein Shop für Katzenspielzeug damit, dass das eigene Produkt deutlich besser sei als das der Konkurrenz. Dabei wurde unter anderem die Behauptung aufgestellt, dass beim Konkurrenzprodukt eine Gefahr für junge Katzen bestehe, da diese Teile abbeißen könnten. Zudem wurde pauschal behauptet, es würde sich um schlechte Qualität handeln. Hierbei handelt es sich nicht um objektive nachweisbare Kriterien, sondern um bloße Behauptungen, die das Konkurrenzprodukt verunglimpfen. Diese Vergleichswerbung ist daher unzulässig und kann abgemahnt werden.
Außerdem warb der Shop damit, dass die Produkte CE-zertifiziert seien. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich allerdings um eine Selbstauskunft des Herstellers, dass alle Produktionsvorgaben eingehalten wurden. Eine Zertifizierung einer unabhängigen Stelle findet dabei nicht statt. Der Hinweis „CE-zertifiziert“ ist daher irreführend. Zudem handelt es sich um Werben mit Selbstverständlichkeiten, da eine CE-Kennzeichnung für bestimmte Produkte gesetzlich vorgeschrieben ist.
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