Unzutreffende geografische Herkunftsangabe
Wer mahnt ab? Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e.V. (durch SMF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Holzkunst
Wer Produkte mit geschützten geografischen Angaben bewirbt, ohne dass die Herkunft tatsächlich zutrifft, täuscht nicht nur Verbraucher:innen, sondern verstößt gegen das Wettbewerbsrecht und riskiert teure Abmahnungen. So sind geschützte geografische Angaben besonders gesichert, weil sie die Herkunft, Qualität oder ein bestimmtes Ansehen eines Produktes garantieren. Wer mit einer geschützten geografischen Herkunftsangabe wirbt, um sich Vorteile aus dem guten Ruf des Originals zu verschaffen, verhält sich wettbewerbswidrig.
Ein Online-Händler verkaufte auf Amazon eine Holzpyramide mit dem Zusatz „im Erzgebirge-Stil“. Die so gekennzeichnete und beschriebene Pyramide stammt jedoch gar nicht aus dem Erzgebirge und dürfe daher auch gar nicht als solche beworben werden. Diese irreführende Beschreibung brachte dem Händler eine Abmahnung mit Kosten in Höhe von 2.000 Euro ein.
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