Ob als „neu" deklarierte Gebrauchtware, unbelegte Gesundheitsversprechen bei Tierfutter oder unerlaubte Musiknutzung auf TikTok – auch diese Woche zeigt unser Abmahnradar, wie schnell kleine Unachtsamkeiten teuer werden können.
„Neu“ ist nicht gleich „Neu“
Wer mahnt ab? Handy Deutschland GmbH (vertreten durch Rechtsanwälte Scholz)
Wie viel? 1.202,61 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Elektrogeräten auf Ebay
Gerade beim Verkauf von Elektrogeräten ist eine Zustandsbeschreibung wichtig, wenn es sich nicht um Neuware handelt. Ebay bietet dabei verschiedene Kategorien, um anzugeben, ob es sich um neue oder gebrauchte Ware handelt. Gerade wenn angegeben wird, dass es sich um Neuware handelt, muss sichergestellt sein, dass die Ware auch wirklich neu und ungenutzt ist.
In diesem Fall verkaufte ein Händler ein iPhone und gab an, dass es sich um ein neues Gerät handelt. Ein Testkauf ergab allerdings, dass das Gerät bereits in Gebrauch war, da das Gerät schon aktiviert wurde. Ein Mitbewerber mahnte den Händler ab und stellte über 1.200 Euro Abmahnkosten in Rechnung.
Gesundheitsversprechen bei Futtermittel
Wer mahnt ab? Ergänzparent UG (vertreten durch Rechtsanwalt Thiemo Wenck)
Wie viel? 1.372,78 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Futtermittel
Auch Futtermittel für Tiere sind streng reguliert und dürfen nicht ohne Weiteres mit Gesundheitsversprechen beworben werden. Diese Erfahrung musste auch ein Händler von Pferdefutter machen. Er gab an, dass sein Futter eine schmerzlindernde Wirkung hat und nach Knochen- und Gelenkoperationen eingesetzt werden kann.
Wissenschaftliche Belege für diese Aussagen gab es allerdings nicht, sodass die Angaben rechtswidrig waren. Die Abmahnung eines Mitbewerbers sorgte für Abmahnkosten in Höhe von knapp 1.400 Euro.
Musiknutzug auf TikTok
Wer mahnt ab? SoundGuardian
Wie viel? 2.800 Euro
Wer ist betroffen? Nutzer:innen auf TikTok
Wieder einmal wurde ein TikTok-Nutzer abgemahnt, der einen Song nutzte, für welchen er keine Nutzungsrechte hatte. Nur weil ein Sound oder ein Lied in der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden, heißt es nicht, dass Nutzer:innen, die kein rein privates Profil haben, den Song nutzen dürfen. Ein Urheberrechtsverstoß kann häufig eine fünfstellige Summe nach sich ziehen. Mit 2.800 Euro kam der Nutzer hier noch verhältnismäßig günstig davon.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben