Instagram und TikTok: Musik-Abmahnungen nehmen überhand

Veröffentlicht: 18.02.2026
imgAktualisierung: 18.02.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
18.02.2026
img 18.02.2026
ca. 3 Min.
Social Media Apps
Primakov / Depositphotos.com
Was lange als Randerscheinung galt, wird immer mehr zur Gefahr: Es soll für Songs in Reels und TikToks ohne Lizenz gezahlt werden.


Musik ist das Herzstück vieler Reels und TikToks. Sie sorgt für Reichweite, Wiedererkennung und die richtige Stimmung. Praktisch jeder Account nutzt sie, angefangen beim kleinen Online-Shop bis zur globalen Marke. Allerdings gilt die gewerbliche Nutzung von Musik auf Instagram und TikTok schon lange als risikoreich. Die entsprechenden Abmahnungen waren jedoch eher als Ausreißer zu bezeichnen.

Derzeit führt eine vermeintlich harmlose Musiknutzung in sozialen Medien jedoch vermehrt zu Abmahnungen. Eines haben alle Fälle gemein: Die Nutzer binden nichtsahnend Songs über die Instagram-Musikbibliothek ein. Rechteinhaber und spezialisierte Kanzleien gehen schließlich gezielt gegen Social-Media-Accounts vor, statt gegen die Plattformen selbst. Solche Abmahnungen rutschen daher schnell in die Unverhältnismäßigkeit, urteilt der Händlerbund in seiner aktuellen Pressemittleilung.

Urheberrechtsverletzung auf Instagram: 5.496,46 Euro Vergleichsbetrag

Wer mahnt ab? B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 5.496,46 Euro (3.500 Euro geschätzter Schadensersatz zzgl. Kosten)
Wer ist betroffen? Gewerbliche Instagram-Accounts

Ein einzelnes Reel, und sei es noch so kurz und lediglich seit wenigen Tagen online, kann exorbitant teuer werden. In dem vorliegenden Fall wird einem gewerblichen Instagram-Account vorgeworfen, den Song „Dimitri Vegas & Like Mike – Thank You (Not So Bad)“ ohne entsprechende Lizenz öffentlich zugänglich gemacht zu haben .

Gefordert werden neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung insgesamt 5.496,46 Euro. Darin enthalten sind 3.500 Euro Schadensersatz sowie Anwalts- und Ermittlungskosten. Grundlage ist die sogenannte Lizenzanalogie: Es wird berechnet, was eine entsprechende Nutzung im gewerblichen Bereich hypothetisch gekostet hätte.

Auch TikTok im Visier: Musikverlage mahnen direkt ab

Wer mahnt ab? Schrödter, Wünsch & Kollegen GmbH (vertreten durch NIMROD Rechtsanwälte)
Wie viel? Noch nicht beziffert (Schadensersatz und Kostenerstattung angekündigt)
Wer ist betroffen? Gewerbliche TikTok-Accounts

Auch auf TikTok häufen sich die Fälle. Hier geht es in einem weiteren Beispiel um die Nutzung des Songs „Auf der Insel immer Single“. Der Musikverlag macht geltend, dass für die gewerbliche Nutzung eine gesonderte Lizenz erforderlich sei. Besonders deutlich wird argumentiert: Die von der GEMA eingeräumten Rechte über Plattformen wie TikTok oder Instagram sollen nur für private Nutzungen gelten. Wer Reichweite für ein Unternehmen aufbaut, handele gewerblich, selbst wenn kein konkretes Produkt beworben wird.

Neben der Unterlassung wird Auskunft über Nutzungsdauer, Abrufzahlen und Bezugsquelle des Songs verlangt. Erst danach soll der Schadensersatz konkret berechnet werden. Das zeigt: Es geht nicht nur um ein schnelles Entfernen des Videos, sondern um eine umfassende rechtliche Aufarbeitung mit anschließender Kostenforderung.

„Feeling Good“ auf Social Media? Lizenz direkt beim Verlag erforderlich

Wer mahnt ab? Essex Musikvertrieb GmbH (vertreten durch Mathé Law Firm)
Wie viel? Noch offen (Auskunft gefordert)
Wer ist betroffen? Unternehmen mit werblichen Social-Media-Videos

Im dritten exemplarischen Fall wird die Nutzung der Komposition „Feeling Good“ als Bestandteil eines Social-Media-Videos beanstandet. Auch hier lautet der Vorwurf: gewerbliche Nutzung ohne Lizenz.

Interessant ist auch hier der klare Hinweis der Kanzlei, dass entsprechende Rechte für werbliche Nutzungen grundsätzlich nicht über Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder über Plattformen wie YouTube, TikTok oder Instagram erworben werden können, sondern direkt beim Verlag oder Label einzuholen sind.

Die wichtigsten rechtlichen Fragen im Überblick:

Fazit: Kein Randthema mehr

Verständlicherweise fühlen sich Rechteinhaber benachteiligt, wenn ihre Werke im kommerziellen Kontext ohne individuelle Lizenz genutzt werden. Musik ist ihre Einnahmequelle. Für Unternehmen bedeutet das jedoch: Die Nutzung von Musik auf Instagram oder TikTok ist rechtlich heikel. Es dürfen ausschließlich Musikbibliotheken verwendet werden, die ausdrücklich für gewerbliche Zwecke freigegeben sind. Doch selbst bei Nutzung der „richtigen“ Bibliothek bleibt ein Restrisiko.

Genau hier liegt ein strukturelles Problem. Plattformen bieten Musik gönnerhaft und niedrigschwellig an. Songs sind mit wenigen Klicks auswählbar, technisch problemlos integrierbar und wirken dadurch wie freigegeben. Für Laien ist kaum erkennbar, wo die Grenze zwischen privater und gewerblicher Nutzung verläuft, welche Bibliothek die richtige ist und am wichtigsten: ob die enthaltenen Songs auch wirklich legal dort hochgeladen wurden. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Verantwortung der Plattformen. Die finanziellen Folgen tragen derzeit jedoch allein die Account-Betreiber.

Händler können das Risiko aktuell nur begrenzen, indem sie konsequent auf eigens lizenzierte Musik oder eindeutig kommerziell freigegebene, idealerweise GEMA-freie Alternativen setzen oder vollständig auf Musik verzichten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 18.02.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben