Musiknutzung auf Instagram: Rechteklärung gefordert
Wer mahnt ab? ROBA Music Verlag GmbH (vertreten durch Mathé Law Firm)
Was wird gefordert? Auskunft über die Rechtsgrundlage der Nutzung
Wer ist betroffen? Nutzer:innen von Social Media
Ein einzelner Song im Hintergrund eines Instagram-Videos kann unangenehme Folgen haben – besonders dann, wenn der Account kommerziell genutzt wird. In diesem Fall geht es um die Komposition „Let’s Go“, die in einem Video verwendet wurde, das öffentlich auf einer Social-Media-Plattform zugänglich gemacht wurde. Der Rechteinhaber ROBA Music Verlag hat daraufhin eine sogenannte Berechtigungsanfrage gestellt und wollte wissen, ob eine gültige Lizenz vorliegt.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Musik über Instagram oder TikTok bereitgestellt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass sie für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Gerade bei geschäftlich genutzten Accounts reicht es nicht, dass ein Song in der Plattformbibliothek auftaucht. Die werbliche Nutzung muss separat mit den Rechteinhaber:innen geklärt werden. Diese Anfrage zeigt, wie schnell Unsicherheit entstehen kann – und dass man sich auf die angebotenen Musikfunktionen von Social Media nicht blind verlassen sollte. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt ausschließlich Musik aus den offiziellen Bibliotheken für kommerzielle Zwecke wie der „Meta Sound Collection“ oder der „TikTok Commercial Music Library“.
Wer eine solche Anfrage erhält, sollte die Situation ernst nehmen, sachlich antworten und – falls vorhanden – eine bestehende Lizenz nachweisen. Gibt es Unsicherheiten, kann eine kurze Rücksprache mit der Agentur oder ein prüfender Blick in alte Verträge helfen, bevor unnötige Kosten entstehen.
Die wichtigsten rechtlichen Fragen im Überblick:
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