Schon wieder Instagram-Musik-Abmahnungen: Wie sicher ist die Nutzung noch?

Veröffentlicht: 09.09.2025
imgAktualisierung: 09.09.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
09.09.2025
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ca. 3 Min.
Ein trauriger Teddy hat rote Kopfhörer auf
niamwhan / Depositphotos.com
Die Musiknutzung auf Social Media sorgt weiterhin für Abmahnungen. Außerdem ging es um Konzerttickets und die Textilkennzeichnung.


Während Instagram und andere Plattformen ihren Nutzer:innen eine scheinbar riesige Auswahl an Songs bereitstellen, drohen im Hintergrund teure Abmahnungen – gerade dann, wenn ein Account geschäftlich genutzt wird. Wer soll da noch durchblicken? Die Abmahnungen der letzten Wochen stellen das gesamte System der Musiknutzung auf Social Media in Frage. Viele verlassen sich auf die Plattform-Funktionen.

Außerdem wurde ein Weiterverkauf von Konzerttickets abgemahnt – und ein fehlendes Textiletikett kostete 357 Euro.

Musiknutzung auf Instagram: Rechteklärung gefordert

Wer mahnt ab? ROBA Music Verlag GmbH (vertreten durch Mathé Law Firm)
Was wird gefordert? Auskunft über die Rechtsgrundlage der Nutzung
Wer ist betroffen? Nutzer:innen von Social Media

Ein einzelner Song im Hintergrund eines Instagram-Videos kann unangenehme Folgen haben – besonders dann, wenn der Account kommerziell genutzt wird. In diesem Fall geht es um die Komposition „Let’s Go“, die in einem Video verwendet wurde, das öffentlich auf einer Social-Media-Plattform zugänglich gemacht wurde. Der Rechteinhaber ROBA Music Verlag hat daraufhin eine sogenannte Berechtigungsanfrage gestellt und wollte wissen, ob eine gültige Lizenz vorliegt.

Wichtig zu wissen: Auch wenn Musik über Instagram oder TikTok bereitgestellt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass sie für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Gerade bei geschäftlich genutzten Accounts reicht es nicht, dass ein Song in der Plattformbibliothek auftaucht. Die werbliche Nutzung muss separat mit den Rechteinhaber:innen geklärt werden. Diese Anfrage zeigt, wie schnell Unsicherheit entstehen kann – und dass man sich auf die angebotenen Musikfunktionen von Social Media nicht blind verlassen sollte. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt ausschließlich Musik aus den offiziellen Bibliotheken für kommerzielle Zwecke wie der „Meta Sound Collection“ oder der „TikTok Commercial Music Library“.

Wer eine solche Anfrage erhält, sollte die Situation ernst nehmen, sachlich antworten und – falls vorhanden – eine bestehende Lizenz nachweisen. Gibt es Unsicherheiten, kann eine kurze Rücksprache mit der Agentur oder ein prüfender Blick in alte Verträge helfen, bevor unnötige Kosten entstehen.

Die wichtigsten rechtlichen Fragen im Überblick:

Ticketverkauf außerhalb autorisierter Plattformen

Wer mahnt ab? FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH (vertreten durch LDM Rechtsanwälte)
Wie viel? 450 Euro Vertragsstrafe (ggf. zzgl. Rechtsanwaltskosten)
Wer ist betroffen? Privatpersonen und Online-Verkäufer:innen

Wer Konzerttickets weiterverkaufen will, sollte genau hinschauen, was in den AGB steht. FKP Scorpio geht gegen den Verkauf über Plattformen wie Viagogo vor, wenn der Verkauf gegen die AGB verstößt. In diesem Fall wurde ein Ticket für ein Ed Sheeran-Konzert über Viagogo angeboten – obwohl der Weiterverkauf laut AGB ausschließlich über Fansale erlaubt ist.

Der Veranstalter sieht darin einen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen und setzte eine Vertragsstrafe in Höhe von 450 Euro fest. Wer dagegen verstößt, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern auch eine Ticket-Sperrung und möglicherweise ein zukünftiges Verkaufsverbot. Viele Veranstalter personalisieren Tickets inzwischen, um Schwarzmarktpreise zu verhindern.

Fehlende Textilkennzeichnung bei Ebay

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 357,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen im Textilbereich

Auf Ebay wurde ein Ganzkörperanzug verkauft – allerdings ohne Angabe der Textilzusammensetzung. Genau das ist aber Pflicht: Laut EU-Verordnung muss bei jedem Textilerzeugnis die Faserzusammensetzung klar und sichtbar angegeben werden, auch online. Der Verband Sozialer Wettbewerb sieht darin einen Wettbewerbsverstoß und mahnt regelmäßig solche Fälle ab.

Händler:innen im Textilbereich sollten sicherstellen, dass bei jedem Artikel die Zusammensetzung der Materialien korrekt angegeben ist – sowohl im Online-Shop als auch auf Marktplätzen wie Ebay.

Veröffentlicht: 09.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 09.09.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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