Ab dem 27. September müssen Händler:innen, die eine Herstellergarantie anbieten, das Garantielabel in ihrem Shop anbieten. Aber schon jetzt sorgt die Werbung mit Garantien häufig für Abmahnungen. Auch in dieser Woche wurde ein Hinweis auf die Herstellergarantie einem Händler zum Verhängnis.
Fehlende Angaben zur Garantie
Wer mahnt ab? bikes and more (vertreten durch Rechtsanwalt Peter Dürr)
Wie viel? 1.590,91 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen
Händler:innen, die in ihrem Shop mit einer Herstellergarantie werben, müssen auch weiterführende Informationen zur Verfügung stellen. Bei einem Hinweis zur Garantie müssen immer auch Art und Umfang der gewährten Garantie zu erkennen sein. Außerdem müssen Verbraucher:innen erkennen können, wer der Garantiegeber ist.
Alle diese Informationen fehlten in diesem Angebot. Ein Mitbewerber wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab.
Urheberrechtsverletzung auf Instagram
Wer mahnt ab? B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC Law)
Wie viel? 6.863,42 Euro
Wer ist betroffen? Nutzer:innen von Social Media
Memes, Bilder, Videos und Musik werden auf Social Media oft gedankenlos geteilt. Allerdings wird dabei häufig das Urheberrecht verletzt. So erging es auch in dieser Woche einer Instagram-Nutzerin, die das sogenannte Racoon-Meme verwendete. Das Meme zusammen mit dem Song Pedro wird immer wieder auf Social Media verbreitet. Die Urheberrechte dazu liegen allerdings bei der B1 Recordnungs GmbH, die die Nutzung regelmäßig abmahnt. Da neben den Abmahnkosten auch noch Schadensersatzkosten hinzukommen, sind diese Abmahnungen besonders teuer. Hier musste die Instagram-Nutzerin knapp 7.000 Euro zahlen. Dabei wurde vor allem berücksichtigt, dass das Meme seit mittlerweile über zwei Jahren online war.
Fehlende Materialangaben
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 350 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Textilien
Beim Verkauf von Textilien müssen Händler:innen einige Informationspflichten beachten. Unter anderem muss über die Textilzusammenfassung informiert werden. Der Händler gab in diesem Fall an, dass es sich um „Premium American Twill“ handeln würde. Twill bezeichnet allerdings kein Material, sondern lediglich ein Webmuster. Eine Materialangabe fehlte somit.
Außerdem fehlte im Shop die Information, ob die Kundenbewertungen auf Echtheit überprüft werden. Hinzu kam, dass im Shop zwei Widerrufsformulare mit sich widersprechenden Angaben verfügbar waren. Mit 350 Euro Abmahnkosten ist der Händler noch glimpflich davon gekommen.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben