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Herstellergarantie ohne Pflichtangaben: Händler soll 1.590 Euro zahlen

Veröffentlicht: 24.07.2026
imgAktualisierung: 24.07.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
24.07.2026
img 24.07.2026
ca. 2 Min.
Shop mit Garantie-Siegel
Erstellt mit KI
Außerdem wurde die Nutzung eines Memes und eine fehlende Materialangabe abgemahnt.


Ab dem 27. September müssen Händler:innen, die eine Herstellergarantie anbieten, das Garantielabel in ihrem Shop anbieten. Aber schon jetzt sorgt die Werbung mit Garantien häufig für Abmahnungen. Auch in dieser Woche wurde ein Hinweis auf die Herstellergarantie einem Händler zum Verhängnis.

Fehlende Angaben zur Garantie

Wer mahnt ab? bikes and more (vertreten durch Rechtsanwalt Peter Dürr)
Wie viel? 1.590,91 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen

Händler:innen, die in ihrem Shop mit einer Herstellergarantie werben, müssen auch weiterführende Informationen zur Verfügung stellen. Bei einem Hinweis zur Garantie müssen immer auch Art und Umfang der gewährten Garantie zu erkennen sein. Außerdem müssen Verbraucher:innen erkennen können, wer der Garantiegeber ist.

Alle diese Informationen fehlten in diesem Angebot. Ein Mitbewerber wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab.

Urheberrechtsverletzung auf Instagram

Wer mahnt ab? B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC Law)
Wie viel? 6.863,42 Euro
Wer ist betroffen? Nutzer:innen von Social Media

Memes, Bilder, Videos und Musik werden auf Social Media oft gedankenlos geteilt. Allerdings wird dabei häufig das Urheberrecht verletzt. So erging es auch in dieser Woche einer Instagram-Nutzerin, die das sogenannte Racoon-Meme verwendete. Das Meme zusammen mit dem Song Pedro wird immer wieder auf Social Media verbreitet. Die Urheberrechte dazu liegen allerdings bei der B1 Recordnungs GmbH, die die Nutzung regelmäßig abmahnt. Da neben den Abmahnkosten auch noch Schadensersatzkosten hinzukommen, sind diese Abmahnungen besonders teuer. Hier musste die Instagram-Nutzerin knapp 7.000 Euro zahlen. Dabei wurde vor allem berücksichtigt, dass das Meme seit mittlerweile über zwei Jahren online war.

Fehlende Materialangaben

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb 
Wie viel? 350 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Textilien

Beim Verkauf von Textilien müssen Händler:innen einige Informationspflichten beachten. Unter anderem muss über die Textilzusammenfassung informiert werden. Der Händler gab in diesem Fall an, dass es sich um „Premium American Twill“ handeln würde. Twill bezeichnet allerdings kein Material, sondern lediglich ein Webmuster. Eine Materialangabe fehlte somit.

Außerdem fehlte im Shop die Information, ob die Kundenbewertungen auf Echtheit überprüft werden. Hinzu kam, dass im Shop zwei Widerrufsformulare mit sich widersprechenden Angaben verfügbar waren. Mit 350 Euro Abmahnkosten ist der Händler noch glimpflich davon gekommen.

Veröffentlicht: 24.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 24.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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DerECommerceDude
05.08.2026

Antworten

Die insta-Abmahnung ist doch gar nicht rechtens. immerhin sind memes unter dem pastiche gesetz geschützt. nur noch dreist diese abmahn-masche!
Redaktion
05.08.2026
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Zwar können Memes unter den Pastiche-Ausnahmetatbestand (§ 51a UrhG) fallen. Bei einer kommerziellen Nutzung, etwa zu Werbezwecken auf einem Unternehmens-Account, wird die rechtliche Bewertung aber deutlich schwieriger. Ob die Ausnahme greift, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Deshalb ist die Abmahnung nicht automatisch unberechtigt.
DerECommerceDude
05.08.2026
ja stimmt. das hatte ich nicht beachtet.
S.M.
30.07.2026

Antworten

Danke für die Antwort bzgl des Garantielabels. Muß das Gewährleistungslabel bei jedem Artikel im Online-Shop in die Beschreibung zum Artikel eingebunden werden, oder reicht es diese zentral im Shop darzustellen oder bei der Auslieferung beizulegen?
S.M.
29.07.2026

Antworten

Ich verkaufe zwar von Markenherstellern wie DELL, HP, FSC Waren aber diese sind Vorführgeräte, Gebrauchtgeräte oder Geräte mit bereits längerer Lagerdauer. Deshalb gebe ich grundsätzlich keine Herstellergarantie an, sondern nur in den AGBs die Angaben zur Gewährleistung. Muß ich ab September da etwas dennoch ergänzen oder ändern?
Redaktion
30.07.2026
Entscheidend ist, ob du mit einer Herstellergarantie wirbst. Ist das der Fall, musst du zusätzlich das entsprechende Garantielabel verwenden – unabhängig davon, dass die Garantie vom Hersteller stammt. Wenn du hingegen nicht mit einer Herstellergarantie wirbst, ist grundsätzlich nur das EU-Gewährleistungslabel erforderlich.