Grundpreis pro Stück statt pro Meter oder Kilogramm
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
Wie viel? 357,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen auf Plattformen wie Amazon
In dieser Abmahnung geht es um klassische Preisangabenfehler. Beanstandet wird, dass bei Produkten wie Kosmetika oder Haushaltsartikeln zwar ein Grundpreis angegeben wurde, allerdings bezogen auf „pro Stück“ statt auf die gesetzlich vorgesehene Mengeneinheit wie Kilogramm, Meter oder Liter.
Konkret betroffen waren unter anderem ein Kosmetikartikel im 3er-Pack (z. B. Seife) sowie Aluminiumfolie, bei der der Grundpreis ebenfalls nur pro Stück statt pro Meter ausgewiesen wurde. Nach Auffassung des Verbands wird damit gegen die Vorgaben zur transparenten Preisangabe verstoßen. Kund:innen soll so die Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten erschwert werden. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 357 Euro.
Wer automatisierte Shop-Systeme oder Plattformvorgaben nutzt, sollte regelmäßig prüfen, ob die Einheiten richtig hinterlegt sind, insbesondere bei Varianten, Sets oder Mehrfachpacks.
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