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Grundpreis falsch angegeben? Diese Fehler können teuer werden

Veröffentlicht: 17.07.2026
imgAktualisierung: 17.07.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
17.07.2026
img 17.07.2026
ca. 1 Min.
Finde den Fehler
Händlerbund
Außerdem sorgte ein Heilversprechen für Tierfutter für eine Abmahngefahr.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Bei Waren, die nach Gewicht, Länge, Fläche oder Volumen verkauft werden, muss neben der Angabe des Gesamtpreises auch immer eine Angabe des Grundpreises erfolgen. Das ergibt sich aus der Preisangabenverordnung. So soll sichergestellt werden, dass Verbraucher:innen Preise gut miteinander vergleichen können.

Grundpreisangabe in falscher Einheit

Seit der Omnibus-Richtlinie haben sich die Vorgaben für Grundpreise noch einmal verschärft. So muss der Grundpreis immer auf ein Kilo, einen Meter oder einen Liter angegeben werden. Eine Angabe auf 100 Gramm ist nicht zulässig. Zudem sollten Händler:innen darauf achten, dass die Angabe in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis steht.

In diesem Fall wurde ein Grundpreis zwar angegeben, allerdings nicht auf ein Kilogramm, sondern auf 100 Gramm. Dieser Fehler wird immer wieder von Mitbewerbern und Abmahnvereinen abgemahnt, daher sollten Händler:innen genau überprüfen, ob die Grundpreise richtig angegeben wurden.

Gesundheitsversprechen für Tierfutter

Gesundheitsbezogene Aussagen sind nicht nur bei menschlicher Nahrung mit Vorsicht zu genießen. Auch beim Verkauf von Tierfutter darf nicht mit Gesundheitsversprechen geworben werden, wenn diese nicht wissenschaftlich nachweisbar sind.

Hier wurde damit geworben, dass das Tierfutter dauerhaft Blähungen beseitigt und sogar Tierarztbesuche nicht mehr notwendig seien.

Diese Ausnahme verstößt gegen das Verbot von krankheitsbezogener Werbung für Tierfutter und kann abgemahnt werden.

Veröffentlicht: 17.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 17.07.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Dietmar
20.07.2026

Antworten

Fehlende Grundpreise gibt es auch im stationären Handel. Wenn z.B. bei einem Discounter die 18-Packung Eier ohne Grundpreis pro Ei angeboten wird, wie kürzlich gesehen. Bei den heutigen Kopfrechenfähigkeiten ist es halt auch nicht zu erwarten, dass jemand 5,55 € durch 18 teilen kann ...
Redaktion
21.07.2026
Tatsächlich gibt es für Eier keinen Grundpreis pro Stück. Die Preisangabenverordnung sieht Grundpreise grundsätzlich je Kilogramm, Liter, Meter, Quadratmeter oder Kubikmeter vor. Bei Eiern gilt eine Besonderheit: Sie werden üblicherweise nach Stückzahl verkauft, sodass kein Grundpreis angegeben werden muss. Ein Preis pro Ei ist daher rechtlich kein Grundpreis im Sinne der Preisangabenverordnung.