In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Bei Waren, die nach Gewicht, Länge, Fläche oder Volumen verkauft werden, muss neben der Angabe des Gesamtpreises auch immer eine Angabe des Grundpreises erfolgen. Das ergibt sich aus der Preisangabenverordnung. So soll sichergestellt werden, dass Verbraucher:innen Preise gut miteinander vergleichen können.
Seit der Omnibus-Richtlinie haben sich die Vorgaben für Grundpreise noch einmal verschärft. So muss der Grundpreis immer auf ein Kilo, einen Meter oder einen Liter angegeben werden. Eine Angabe auf 100 Gramm ist nicht zulässig. Zudem sollten Händler:innen darauf achten, dass die Angabe in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis steht.
Gesundheitsbezogene Aussagen sind nicht nur bei menschlicher Nahrung mit Vorsicht zu genießen. Auch beim Verkauf von Tierfutter darf nicht mit Gesundheitsversprechen geworben werden, wenn diese nicht wissenschaftlich nachweisbar sind.
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