Werbung mit Zertifizierungen
Wer? absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG (durch die Kanzlei Peter Dürr)
Wie viel? 1.822,96 Euro
Betroffene? Händler allgemein
Was? Irreführende Werbung mit GOTS-Zertifizierung
Sich gegenüber Mitbewerbern abzuheben, kann insbesondere durch eine gute Werbung und einen knackigen Werbeslogan geschehen. Doch gilt es auch hierbei zu beachten, dass nicht mit Aussagen geworben wird, die in der Realität nicht zutreffen und dadurch einen Verbraucher in die Irre führen. Zum anderen darf keine Zertifizierung, wie hier der Hinweis auf GOTS (kurz für Global Organic Textile Standard), verwendet werden, ohne entsprechende Hinweise auf die Zertifizierungskriterien sowie Nachweise zur prüfenden Stelle.
Eine aktuelle Abmahnung betraf genau diesen Punkt: Ein Händler hatte die Begriffe „GOTS Zertifizierung“ in der Überschrift eines Angebots genannt. Zwar war das Produkt offenbar GOTS-zertifiziert, jedoch fehlten im Angebot wichtige Pflichtangaben, wie etwa die Art der Zertifizierung oder der Hinweis auf die zertifizierende Stelle. Ohne diese Informationen gilt die Verwendung des GOTS-Siegels als irreführend – selbst wenn die Zertifizierung an sich korrekt ist. Solche Formulierungen dürfen daher nur verwendet werden, wenn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und transparent dargestellt sind.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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