Grundpreisangaben gehören zu den klassischen Pflichtangaben im Online-Handel, und immer wieder zu den Gründen für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Aktuell beobachten wir jedoch eine spürbare Zunahme entsprechender Abmahnschreiben, insbesondere ausgesprochen vom Verband sozialer Wettbewerb e. V.
Im Zentrum steht dabei die korrekte Umsetzung der Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV). Diese verpflichtet Händler, bei bestimmten Produkten neben dem Gesamtpreis auch den Preis pro Mengeneinheit, den sogenannten Grundpreis, anzugeben.
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