GPSR: So schützt du dich jetzt vor Abmahnungen

Veröffentlicht: 28.05.2025
imgAktualisierung: 28.05.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.05.2025
img 28.05.2025
ca. 2 Min.
GPSR
Erstellt mit Dall-E
Die GPSR gilt bereits seit Dezember und mittlerweile werden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. So kannst du dich schützen.


Die neuen Vorschriften der Produktsicherheitsverordnung sorgen für viel Aufwand bei Händler:innen. Gerade die Informationspflichten sind nicht immer einfach umzusetzen. Erst kürzlich wurde ein Ebay-Händler abgemahnt, weil die Herstellerangabe fehlte. Aber wie können Händler:innen jetzt drohende Abmahnungen vermeiden und sich absichern?

Diese Angaben müssen auf die Angebotsseite

Besonders relevant sind die Informationspflichten für Händler:innen. Neben der Herstellerangabe müssen auch eventuelle Warn- und Sicherheitshinweise mit aufgeführt werden.

Herstellerangabe

  • Name des Herstellers (Handelsname oder eingetragene Handelsmarke), Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers, um eine Kontaktaufnahme bei Problemen oder Rückfragen zu ermöglichen,
  • wenn der Hersteller oder die Herstellerin nicht in der EU ansässig ist: Name, Anschrift und elektronische Adresse des in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteurs.

Wie eine Herstellerangabe in der Praxis aussehen kann, haben wir hier noch einmal zusammengefasst.

Warnungen und Sicherheitshinweise

Wenn Produkte verkauft werden, für die Warn- und Sicherheitshinweise notwendig sind, müssen diese sowohl auf das Produkt, als auch auf die Angebotsseite. Der Hersteller ist dabei dafür verantwortlich, diese Hinweise an die Verkäufer:innen weiterzugeben. Aber Achtung: Fehlen diese Hinweise, kannst du als Händler:in abgemahnt werden. Frage im Zweifel also bei deinem Hersteller nach.

Informationen zur Identifizierbarkeit des Produkts

Die GPSR schreibt für jedes Produkt eine Abbildung vor, mit welcher das Produkt identifiziert werden kann. In der Regel handelt es sich dabei einfach um das Artikelbild. Außerdem muss eine genaue Artikelbezeichnung und eine Artikel- oder Seriennummer angegeben werden, mit der das Produkt eindeutig identifiziert werden kann. 

Wann bin ich selbst Hersteller:in im Sinne der GPSR?

In einigen Fällen gelten Händler:innen als Hersteller:in, auch wenn sie die Produkte nicht tatsächlich selbst herstellen. Werden Produkte unter eigenem Namen oder unter eigener Marke hergestellt, müssen Händler:innen sich selbst als Hersteller angeben. 

Außerdem gilt man selbst als Hersteller:in, wenn man ein Produkt so verändert, dass sich die Risikobewertung ändert. Zum Beispiel dann, wenn ein Produkt mit Chemikalien (Farbe o.ä.) behandelt wird. 

Sämtliche Detailfragen zur Umsetzung der GPSR haben wir bereits in zahlreichen Artikeln 
auf unserer Themenseite GPSR beantwortet.

Veröffentlicht: 28.05.2025
img Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
8 Kommentare
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Mister Kanister
04.06.2025

Antworten

Da wird ein Gesetz eingeführt, um die Paketflut aus China einzudämmen und im Endeffekt werden wieder die lokalen Händler schickaniert. TEMU lacht sich ins Fäustchen. Unerträglich so etwas.
David
04.06.2025

Antworten

Europa arbeitet wirklich sehr hart daran die eigene Industrie und den Handel kaputt zu bekommen und die Chinesen zu übervorteilen. Die neue Verordnung ist genau sinnlos und schädlich wie die davor. Hilft wirklich niemanden und freut auch wirklich nur die Abmahnindustrie..
Mister Kanister
04.06.2025
Wann wird endlich mal etwas gegen TEMU unternommen?????? Die USA zeigen uns wie es geht. Wieso passiert nichts?
Zach
04.06.2025

Antworten

Mal eine blöde Frage zu diesem ebenso gestalteten Gesetz: Heißt es nun Produktsicherheitsverordnung oder Produktsicherheitsgesetz?
MiRa
30.05.2025

Antworten

Eine Frage die sich mir stellt ist, ob der Warnhinweis "nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren" nur für Spielzeuge oder allgemein auch bei alltäglichen Produkten anzugeben ist. Das z.B. eine Tischkreissäge für Kinder unter 3 Jahren ungeeignet ist, dürfte ja eigentlich klar sein? Bei vielen Händlern auf ebay ist das dennoch zu finden
Sven
30.05.2025

Antworten

Liebe Redaktion und Threadersteller: Aus meiner Erfahrung, macht Ihr es euch ein wenig einfach. Gesetzestexte werden 1:1 bei Rechtsfragen kopiert und zitiert. Konkrete Anfragen, welche Artikel unter die GPSR fallen, konnte bisher kaum, wegen unsicherer Rechtslage, genannt werden. Auch die Möglichkeit einer Shopprüfung auf Mehrkostenbasis ist meines Erachtens nicht zielführend, da man nur wenige Artikel( glaube 8 waren das, verschiedener Kategorien) ist nicht hilfreich bei der Fülle der Artikelbandbreite. Besser wäre es gewesen, zu sagen alle Artikel, die als nachweislich Gebrauchsgegenstände gelten, davon aufzunehmen. Mich als Hersteller anzugeben, ist ein totales Risiko, da ich ja meines Erachtens dann auch in der Haftung bin. Die meisten KMU sind immer noch schwer verunsichert, ich eingeschlossen, was darf ich und was nicht. Mittlerweile bleibt vieles wieder in den Haushalten stehen und geht in den Müll. Wenn man dies damit erreichen wollte, dann haben sie (Gesetzgeber)es geschafft. Ich sag nur so viel, bekomm ich eine, ist Schluß, dann geht halt noch mehr in den Verwertungskreislauf in die 3.Welt, Weltmeere 3.Länder, wo es in der Umwelt verrottet und die Umwelt zerstört. Das ist einfach nur krank...
Redaktion
30.05.2025
Hallo Sven, vielen Dank für deinen Kommentar. Tatsächlich gibt es viele Detailfragen, die auch wir bisher noch nicht beantworten konnten, da es sich um eine neue Norm handelt und es schlicht noch keine Rechtsprechung gibt. Daher empfehlen wir häufig auf Nummer sicher zu gehen, um vor einer möglichen Abmahnung geschützt zu werden. Auf unserer Themenseite haben wir allerdings zahlreiche Artikel , in denen eine ganze Reihe von Einzelfragen beantwortet werden: Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Wir können die Verunsicherung, gerade von kleinen Händler:innen verstehen, deswegen versuchen wir möglichst viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Viele Grüße die Redaktion
Sven
30.05.2025
Danke für Ihre Antwort. Helfen tut mir das jedoch nicht, ich muss Geld verdienen, um die Ausgaben zu erwirtschaften. Vorsichtshalber Artikel nicht einzustellen, um einer Abmahnung zu entgehen, ist ein Hohn und Behinderung meines Unternehmertum. Auch das Gerichte erst entscheiden müssen, um die Gesetzeslage zu untermauern bzw. zu konkretisieren, zeigt die Unausgereiftheit und Unsicherheit dieses Gesetzes. Von richterlichen Auslegefreiheit mal ganz abgesehen. Ändern werde ich es nicht können, aber hilft vielleicht, dass sich die Verantwortlichen endlich noch mal Gedanken darüber machen. Kann übrigens gern geteilt und weiter geleitet werden.