Die EU-Verordnung zur Produktsicherheit (GPSR) ist seit einem Jahr verbindlich, im Abmahnalltag war davon bisher relativ wenig zu spüren. Doch jetzt scheint Bewegung in die Sache zu kommen. In dieser Woche wurde ein Anbieter abgemahnt, weil weder auf einem selbst hergestellten Produkt noch auf der Verpackung eine Herstellerangabe sowie dessen Adresse vorhanden war. Das Ergebnis: über 1.600 Euro geforderte Abmahnkosten wegen Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz und folglich auch die GPSR.
Daneben gab es weitere Abmahnungen, unter anderem wegen irreführender Prüfsiegel-Werbung und unzulässiger Gesundheitsversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln.
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