Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

GPSR: Fast 2.000 Euro für unvollständige Produktangaben

Veröffentlicht: 22.05.2026
imgAktualisierung: 22.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.05.2026
img 22.05.2026
ca. 2 Min.
Fahrzeug-Shop ohne GPSR-Angaben
Erstellt mit KI
Zudem wurden Verstöße gegen den Jugendschutz bei Filmen und widersprüchliche Angaben zur Energieeffizienz auf Marktplätzen abgemahnt.


Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist und bleibt eines der Sorgenkinder im Online-Handel. Wer Herstellerdaten oder Identifikationskennzeichnungen vergisst, riskiert Post von Anwaltskanzleien. Doch nicht nur diese Kennzeichnungspflichten belasten die Kassen: Der neueste Blick auf das Abmahngeschehen zeigt, dass parallel auch Versäumnisse beim Jugendschutz im Medienversand sowie widersprüchliche Angaben zur Energieeffizienzklasse bei Leuchtmitteln  abgemahnt werden.

Verstöße gegen Produktsicherheit und Textilkennzeichnung

Wer mahnt ab? Walser GmbH (vertreten durch HERTIN & Partner)   
Wie viel? 1.913,45 Euro   
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein  

Einem Unternehmen wird vorgeworfen, online einen Artikel ohne die erforderlichen Kennzeichnungen vertrieben zu haben. Es fehlten laut Abmahnung wichtige Identifikationsmerkmale wie Typen-, Chargen- oder Seriennummern sowie die eindeutigen Kontaktdaten und Adressen des Herstellers direkt auf dem Produkt, was einen Verstoß gegen die neue Produktsicherheitsverordnung darstellt.

Zusätzlich wurde bemängelt, dass das Produkt als Textilerzeugnis kein dauerhaft angebrachtes Etikett zur Faserzusammensetzung besaß und die Materialbezeichnung im Online-Angebot unzulässig mit dem Begriff Fleece angegeben wurde, der nicht den offiziellen Vorgaben entspricht. Die betroffene Partei soll nun einen Betrag von fast zweitausend Euro für die entstandenen Anwaltskosten erstatten.  

Jugendschutz-Verstöße auf Amazon

Wer mahnt ab? Junifra GmbH (vertreten durch Kanzlei Mutschke)   
Wie viel? 1.590,91 Euro   
Wer ist betroffen? Medien-Händler:innen auf Amazon  

Einem gewerblichen Anbieter wird zur Last gelegt, auf Amazon indizierte sowie bundesweit beschlagnahmte Spielfilme öffentlich zum Verkauf angeboten zu haben. Dem Händler wird vorgeworfen, die strengen Vorgaben des Jugendschutzes im Versandhandel missachtet zu haben, da beim Bestellvorgang kein verlässliches, zweistufiges System zur Altersverifikation integriert war. Zudem fehlten in den Angeboten deutlich sichtbare und ausreichend große Hinweise auf die Alterskennzeichnungen der Bildträger und deren Hüllen.

Wer Medien mit einer Altersbeschränkung vertreibt, sollte unbedingt sicherstellen, dass die genutzte Verkaufsplattform eine rechtssichere Altersprüfung vor dem eigentlichen Kaufabschluss technisch zwingend vorschreibt und die anschließende Zustellung der Ware ausschließlich persönlich an nachweislich volljährige Personen erfolgt.

Widersprüchliche Angaben zur Energieeffizienz

Wer mahnt ab? Lauterer Wettbewerb e.V.   
Wie viel? 357,00 Euro   
Wer ist betroffen? Elektro- und Leuchtmittelhändler:innen  

Einem Online-Shop wird zur Last gelegt, beim Angebot eines Leuchtmittels unklare und widersprüchliche Angaben zur Energieeffizienzklasse gemacht zu haben. Während in der geschachtelten Anzeige des Online-Marktplatzes die aktuelle Effizienzklasse G ausgewiesen wurde, war auf einer Produktabbildung der Verpackung noch die veraltete Klasse A+ zu sehen. Dieser Widerspruch wird als unlauteres Verhalten gewertet, da Verbraucher:innen dadurch wesentliche Informationen in unklarer Weise bereitgestellt bekommen. 

Veröffentlicht: 22.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 22.05.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
Kommentar schreiben

ebaykritiker
01.06.2026

Antworten

Und wer bezahlt diese Prüfungen und die Angestellten, die diese Prüfungen vornehmen? Der Händlerbund bietet doch Prüfungen an. Die muss man nur beauftragen. Unsere Verkaufskanäle sind seit 12 Jahren abmahnfrei. Das ist keine Hexerei, wenn man die Newsletter vom Händlerbund beachtet und entsprechend handelt.
Klardenker
30.05.2026

Antworten

Verbindliche „Abmahnsiegel“ oder Präventionschecks: Statt Händler erst abzumahnen, könnten Abmahnkanzleien und Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände sowie Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern gesetzlich legitimiert werden, als "Compliance-Prüfer" tätig zu werden. Eine Verordnung, die besagt, dass zertifizierte Prüfungen durch solche Kanzleien oder qualifizierte Wirtschaftsverbände für eine gewisse Zeit vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen schützen, würde Händler aktiv unterstützen.
Freidenker
30.05.2026

Antworten

Damit Abmahnkanzleien nicht mehr als Kostenfallen wirken, sondern aktiv zu einem rechtssicheren und fairen Handel beitragen können, müssten bestehende Vorschriften im Wettbewerbs- und Zivilrecht gezielt angepasst werden. Bisher agieren diese Kanzleien oft im Interesse von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen.
ebaykritiker
30.05.2026

Antworten

Warum wird hier eigentlich immer nur auf diejenigen gezeigt, die auf eine Nichteinhaltung der Gesetze hinweisen und nicht auf diejenigen, die alle Warnungen und Hinweise des Händlerbundes ignorieren und gegen die BEKANNTEN Kennzeichnungspflichten verstoßen? Es ist erstaunlich auf wie vielen Homepages noch immer auf die Streitschlichtungsplattform der EU verwiesen wird, die es seit Juli 2025 nicht mehr gibt. Und das obwohl die Homepagebetreiber laut Siegel sogar noch Mitglied im Händlerbund sind. Das schreit doch nach einer Abmahnung und es wird billigend in Kauf genommen abgemahnt zu werden. Das Ruhmheulen, wenn man dann erwischt wird, hilft dann auch nicht weiter. Auch für den Widerrufsbutton, bietet der Händlerbund – auch für Shopware5 – eine schöne und einfache Lösung an. Hier lassen es viele Händler offenbar auch die nächsten Abmahnung ankommen. Da brauchen die Anwälte nur die Taler aufheben, die die Shopbetreiber denen hinlegt. Ich hatte denselben Fehler vor 12 Jahren gemacht und bin abgemahnt worden und konnte zusammen mit dem Händlerbund die Angelegenheit ohne Zahlung und Unterlassungserklärung wegbiegen, weil der Abmahner auf anderen Plattformen, als ebay selbst dieselben Fehler gemacht hatte. Nehmt die Hinweise des Händlerbundes aktiv zur Kenntnis und kümmert Euch um die Einhaltung der Vorschriften. Punkt.
DerECommerceDude
26.05.2026

Antworten

Man sollte mal diese Abmahnclubs abmahnen. Kann ja nicht sein, dass die ständig mit ihrem mafiösen Verhalten durchkommen. Anwälte, die sich mit nichts anderes als Abmahnerei beschäftigen? Das stinkt doch nach dem einzigen Versuch, schnelles Geld zu generieren. Ist reine Abzocke!