Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist und bleibt eines der Sorgenkinder im Online-Handel. Wer Herstellerdaten oder Identifikationskennzeichnungen vergisst, riskiert Post von Anwaltskanzleien. Doch nicht nur diese Kennzeichnungspflichten belasten die Kassen: Der neueste Blick auf das Abmahngeschehen zeigt, dass parallel auch Versäumnisse beim Jugendschutz im Medienversand sowie widersprüchliche Angaben zur Energieeffizienzklasse bei Leuchtmitteln abgemahnt werden.
Verstöße gegen Produktsicherheit und Textilkennzeichnung
Wer mahnt ab? Walser GmbH (vertreten durch HERTIN & Partner)
Wie viel? 1.913,45 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Einem Unternehmen wird vorgeworfen, online einen Artikel ohne die erforderlichen Kennzeichnungen vertrieben zu haben. Es fehlten laut Abmahnung wichtige Identifikationsmerkmale wie Typen-, Chargen- oder Seriennummern sowie die eindeutigen Kontaktdaten und Adressen des Herstellers direkt auf dem Produkt, was einen Verstoß gegen die neue Produktsicherheitsverordnung darstellt.
Zusätzlich wurde bemängelt, dass das Produkt als Textilerzeugnis kein dauerhaft angebrachtes Etikett zur Faserzusammensetzung besaß und die Materialbezeichnung im Online-Angebot unzulässig mit dem Begriff Fleece angegeben wurde, der nicht den offiziellen Vorgaben entspricht. Die betroffene Partei soll nun einen Betrag von fast zweitausend Euro für die entstandenen Anwaltskosten erstatten.
Jugendschutz-Verstöße auf Amazon
Wer mahnt ab? Junifra GmbH (vertreten durch Kanzlei Mutschke)
Wie viel? 1.590,91 Euro
Wer ist betroffen? Medien-Händler:innen auf Amazon
Einem gewerblichen Anbieter wird zur Last gelegt, auf Amazon indizierte sowie bundesweit beschlagnahmte Spielfilme öffentlich zum Verkauf angeboten zu haben. Dem Händler wird vorgeworfen, die strengen Vorgaben des Jugendschutzes im Versandhandel missachtet zu haben, da beim Bestellvorgang kein verlässliches, zweistufiges System zur Altersverifikation integriert war. Zudem fehlten in den Angeboten deutlich sichtbare und ausreichend große Hinweise auf die Alterskennzeichnungen der Bildträger und deren Hüllen.
Wer Medien mit einer Altersbeschränkung vertreibt, sollte unbedingt sicherstellen, dass die genutzte Verkaufsplattform eine rechtssichere Altersprüfung vor dem eigentlichen Kaufabschluss technisch zwingend vorschreibt und die anschließende Zustellung der Ware ausschließlich persönlich an nachweislich volljährige Personen erfolgt.
Widersprüchliche Angaben zur Energieeffizienz
Wer mahnt ab? Lauterer Wettbewerb e.V.
Wie viel? 357,00 Euro
Wer ist betroffen? Elektro- und Leuchtmittelhändler:innen
Einem Online-Shop wird zur Last gelegt, beim Angebot eines Leuchtmittels unklare und widersprüchliche Angaben zur Energieeffizienzklasse gemacht zu haben. Während in der geschachtelten Anzeige des Online-Marktplatzes die aktuelle Effizienzklasse G ausgewiesen wurde, war auf einer Produktabbildung der Verpackung noch die veraltete Klasse A+ zu sehen. Dieser Widerspruch wird als unlauteres Verhalten gewertet, da Verbraucher:innen dadurch wesentliche Informationen in unklarer Weise bereitgestellt bekommen.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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