Mediamarkt sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert, das gesetzlich verankerte Wahlrecht von Kund:innen bei Gewährleistungsansprüchen einzuschränken. Der Fall betrifft eine Frau aus Niedersachsen, deren Drucker, den sie 2023 im Online-Shop des Elektronikhändlers gekauft hatte, nach einem Defekt nicht wie gefordert ersetzt wurde.
Stattdessen bestand Mediamarkt darauf, das Gerät zu reparieren. Auch nach drei Reparaturversuchen, die bis Anfang 2025 erfolglos blieben, verweigerte der Händler eine Ersatzlieferung oder ein anderes alternatives Angebot. Schließlich erstattete das Unternehmen kommentarlos den Kaufpreis.
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