Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Fehler bei der Produktsicherheit sorgen für Abmahngefahr

Veröffentlicht: 05.11.2024
imgAktualisierung: 05.11.2024
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.11.2024
img 05.11.2024
ca. 2 Min.
Händler sitzt verzweifelt am Schreibtisch
Erstellt von Dall-E
Außerdem wurden die Markenrechte von Mercedes-Benz verletzt und ein Smartphone in die falsche Ebay-Kategorie eingeordnet.


Ab Dezember 2024 bringt die Produktsicherheitsverordnung neue Herausforderungen für den E-Commerce mit sich. Doch auch jetzt schon haben Händlerinnen und Händler einige Anforderungen beim Thema Produktsicherheit umzusetzen. Wer es versäumt, die notwendigen Informationspflichten anzugeben, läuft Gefahr, eine Abmahnung zu kassieren. 

Wichtige Informationen fehlen

Wer mahnt ab? F-H-S International GmbH & Co. KG (durch die Anwaltskanzlei Zain)
Wie viel? 1.295,43 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Christbaumständern

Bevor ab dem 13. Dezember 2024 die Pflicht aus der Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) von Händler:innen umzusetzen sind, können bereits jetzt schon Versäumnisse nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu Abmahnungen führen. Das bekam nun auch ein Händler zu spüren, der einen Christbaumständer vertrieben hatte. Dabei fehlten jedoch wichtige Informationen.

Nach dem ProdSG müssen der Name und die Kontaktadresse des Herstellers am Produkt angebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, müssen die Informationen zumindest auf der Verpackung zu finden sein. Diese Pflicht liegt zwar primär bei Hersteller:innen oder Importeuren, doch Händler:innen dürfen keine Verbraucherprodukte anbieten, von denen sie wissen oder wissen müssten, dass sie den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes nicht entsprechen. Dazu zählen unter anderem auch Anleitungen zur sicheren Nutzung sowie Konformitätserklärungen.

Verletzung der Schutzrechte von Mercedes

Wer mahnt ab? Mercedes-Benz Group AG (durch die Kanzlei Heumann)
Wie viel? 3.865,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Auto-Zubehör

Dass große Unternehmen beim Schutz ihrer Marken besonders wachsam sind und gerne hochpreisige Abmahnungen versenden, dürfte allseits bekannt sein. Auch die Mercedes-Benz Group macht da keine Ausnahme und schickte einem Händler eine Abmahnung mit der Aufforderung, fast 4.000 Euro zu begleichen. Dieser habe in seinem Online-Shop Leichtmetallräder für PKW vertrieben, die zwar das Logo von Mercedes (den „Dreizackstern im Ring“) tragen, jedoch weder von Mercedes selbst stammen noch autorisiert seien. Damit habe der Händler die Markenrechte des Unternehmens verletzt.

Falsche Zustandskategorie

Wer mahnt ab? Handy Deutschland GmbH (durch Rechtsanwälte Scholz)
Wie viel? 1.295,43 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Mobiltelefonen auf Ebay

Ebay-Händler:innen sind verpflichtet, beim Einstellen von Produkten je nach Artikelkategorie den Zustand des Artikels zu bestimmen und einer vorgegebenen Zustandskategorie zuzuordnen. Diese Kategorien werden vom Marktplatz festgelegt und auch ausführlich erläutert. Schwierigkeiten können für Online-Händler:innen dann entstehen, wenn der Zustand falsch angegeben wird und Abmahnende Wind davon bekommen.

Wer den Zustand „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ beim Verkauf von Smartphones wählt, sollte sicherstellen, dass es sich tatsächlich um unbenutzte, neue Ware handelt. Dazu gehört auch, dass eine bestehende Herstellergarantie noch gültig ist und das Gerät nicht bereits in Betrieb genommen oder aktiviert wurde. Wurde das Smartphone bereits registriert und besitzt keine Herstellergarantie mehr, werden Verbraucher:innen durch die Zustandskategorie „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“ über wichtige Eigenschaften des Produkts in die Irre geführt.

Veröffentlicht: 05.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 05.11.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
12 Kommentare
Kommentar schreiben

Isolde Rauer-Bopp
04.12.2024

Antworten

Hallo, ich fertige Unikat Modeschmuck und verkaufe auf Etsy. Etsy generiert für jedes verkaufte Produkt eine eigene Referenznummer, die ich in der Rechnung ausweise. Muss ich trotzdem noch eine eigene Artikelnummer für jedes Unikat generieren?
Redaktion
05.12.2024
Hallo,
laut der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) müssen Händler grundsätzlich dafür sorgen, dass ihre Produkte eine Kennzeichnung tragen, die eine eindeutige Identifizierung ermöglicht. Es ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, dass dies eine separate Artikelnummer sein muss, solange die Identifikation (z. B. durch die von Etsy generierte Referenznummer) eindeutig gewährleistet ist.
Gruß, die Redaktion
öjendorfer
15.11.2024

Antworten

Frage an die Redaktion: Ich verkaufe z.B USB Kabel, die ich vom Großhändler beziehe. Wie soll ich den Wissen, wer der Hersteller in China ist ? -Danke für die Antort - Wolfgang
Redaktion
18.11.2024
Hallo,

frage am besten beim Großhändler nach. Ab dem 13.12.2024 müssen die Hersteller plus verantwortliche Person innerhalb der EU schließlich auch auf dem Produkt selbst stehen.
Spexx
09.11.2024

Antworten

Verständnissfrage.. Wenn diese Regelung erst für Produkte nach diesem Datum in Kraft tritt, warum bemängelt dann Amazon jetzt schon Produkte aus meinem Sortiment?
Redaktion
11.11.2024
Hallo Spexx, Amazon behält sich als Marktplatz eine andere Regelung vor und fordert die Angaben zur Produktsicherheit nicht nur für die Produkte, die ab dem 13.12. in den Verkehr kommen, sondern für alle.
Weiteres dazu, kannst du hier nachlesen: Deep Dive: Amazon Marketplace: Stichtag 13. Dezember 2024: Was die GPSR für Amazon-Händler bedeutet (Link)
Gruß, die Redaktion
Achim
08.11.2024

Antworten

Ist es korrekt das die neue Verordnung nur Artikel betrifft die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden?
Redaktion
08.11.2024
Hallo Achim,
ja, das ist korrekt!
Gruß, die Redaktion
Janusz Brzek
06.11.2024

Antworten

Verstehe ich das richtig , dass auf jedem Artikel die Hersteller Adresse gedrückt werden muß ?
Fjörn
08.11.2024
Ja schon seit Jahren
Karl Ranseier
06.11.2024

Antworten

Wie verstößt man den gegen ein Gesetz, das noch nicht in Kraft ist? Das hätte ich gerne näher erläutert.
Redaktion
06.11.2024
Hallo Karl, wie wir im Artikel bereits erläutert haben, muss unterschieden werden zwischen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die ab dem 13. Dezember 2024 umzusetzen ist, und dem Produktsicherheitsgesetz, welches schon seit einigen Jahren in Kraft ist und beachtet werden muss. Der hier vorliegende Verstoß bezieht sich auf das geltende Produktsicherheitsgesetz. Beste Grüße, die Redaktion