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Fehlender Warnhinweis ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden

Veröffentlicht: 13.12.2024
imgAktualisierung: 13.12.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
13.12.2024
img 13.12.2024
ca. 1 Min.
Man sprizt Pflanzenschutzmittel
welcomia / Depositphotos.com
Einige Warnhinweise sind nicht erst seit der GPSR Pflicht. Das Landgericht Trier entschied nun über fehlende Hinweise zu Biozidprodukt.


Einige Händler:innen müssen sich nicht erst seit Inkrafttreten der GPSR mit Warnhinweisen beschäftigen, denn bei vielen Produkten sind diese schon lange Pflicht. Beispielsweise schreibt die Biozidverordnung vor, dass beim Verkauf ein Hinweis auf die Gefahren von Bioziden verpflichtend ist. Wenn ein solcher Hinweis fehlt, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, der von Mitbewerbern abgemahnt werden kann, wie nun das Landgericht Trier (Urteil vom 25.10.24 Az.: 7 HK O 44/24) entschieden hat. 

Verkauf von Pflanzenschutzmittel

Im vorliegenden Fall verkaufte die Händlerin Pflanzenschutzmittel in Form von Kieselgur und Kieselgur Spray in ihrem Online-Shop. Dabei handelt es sich um Biozidprodukte, die unter die Biozidverordnung fallen. Der verpflichtende Warnhinweis fehlte im Shop allerdings. Daraufhin erhielt sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Nachdem sich die Händlerin geweigert hatte, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, landete der Fall vor dem Landgericht Trier. 

Kein Rechtsmissbrauch

Die beklagte Händlerin gab an, dass es sich bei der Abmahnung um einen Rechtsmissbrauch handelt und die Klägerin ein Geschäftsmodell durch die Abmahnung betrieb. Die Richter:innen konnten allerdings keine Anhaltspunkte feststellen, die diese Annahme bestätigen. 

Weiter stellte das Gericht fest, dass es sich bei dem verkauften Pflanzenschutzmittel um ein Biozidprodukt handelt, welches nur mit dem entsprechenden Warnhinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen“ verkauft werden darf. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 13.12.2024
img Letzte Aktualisierung: 13.12.2024
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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CF
13.12.2024

Antworten

Es wäre so einfach für alle, wenn wir aufhören würden uns von der EU vor den Karren spannen zu lassen und uns gegenseitig einfach nicht mehr abmahnen. Dann müsste die Einhaltung der ganzen sinnlosen Verordnungen durch Behörden erfolgen — die eh kein Personal haben und somit faktisch nicht viel passiert (siehe Grenzkontrollen). Aber leider scheint es ja noch genug Personen zu geben die lieber über ihren Anwalt „petzen“. Mal im Ernst: wenn einem Kunden die Sicherheitshinweise wirklich wichtig sind, dann bestellt er in einem Shop der diese bereitstellt — das kann jeder Shop doch selber entscheiden, ob er die Infos anbietet oder auf Kunden verzichtet… Wenn jeder sich einfach um seinen Shop kümmert, ist für jeden Shop gesorgt, also bitte…