In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Gerade bei Bekleidung nutzen viele Verbraucher:innen das Widerrufsrecht. Größe, Material und Optik lassen sich häufig noch besser einschätzen, wenn man das Produkt tatsächlich in den Händen hält. Um das zu verhindern, sollten Händler:innen möglichst genaue Produktbeschreibungen vorweisen können. Auch wenn ein Widerruf ärgerlich ist, kann das Widerrufsrecht nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden.

Ausschluss des Widerrufsrechts

In diesem Beispielshop wurde das Widerrufsrecht ausgeschlossen, da die Produkte in Handarbeit angefertigt werden. Das Widerrufsrecht darf allerdings nur für individualisierte Ware ausgeschlossen werden, etwa Fotodruck, oder individuelle Bestickung, die auf Kundenwunsch durchgeführt wird. Hier handelt es sich zwar um handgefertigte Produkte, diese sind allerdings nicht individualisiert, so dass ein Ausschluss des Widerrufsrecht nicht erlaubt ist.

Fehlende Materialzusammensetzung

Nicht nur, um Retouren zu vermeiden, ist eine genaue Produktbeschreibung wichtig. Manche Angaben sind verpflichtend. So muss beispielsweise die Materialzusammensetzung im Check-out zu sehen sein. Diese Angabe ist hier nicht zu sehen. Erst kürzlich hat das OLG Rostock entschieden, dass diese Information in der Bestellübersicht angegeben werden muss, da es sich um wesentliche Produktinformationen handelt.