Fehlende Einwilligung: Fast 700 Euro Abmahnkosten für eine E-Mail

Veröffentlicht: 16.09.2025
imgAktualisierung: 16.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.09.2025
img 16.09.2025
ca. 2 Min.
Laptop mit E-Mail Symbol
shahril / Depositphotos.com
Außerdem wurden Händler:innen wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen abgemahnt.


Nicht nur unzulässige Werbeaussagen können Abmahnungen nach sich ziehen. In dieser Woche sorgten eine versendete E-Mail, ein Urheberrechtsverstoß und ein Markenrechtsverstoß für Abmahnungen. 

E-Mail-Versand ohne Einwilligung

Wer mahnt ab? Stoovis GbR (vertreten durch GrünLaw Rechtsanwalt)
Wie viel? 688,12 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Werbung via E-Mail ist einfach und effektiv, allerdings auch streng reguliert. Denn wenn es sich nicht um eine Bestandskundenwerbung handelt, ist ein E-Mail-Versand nur mit vorheriger Einwilligung zulässig. Ein Händler versendete aber trotzdem eine E-Mail ohne Einwilligung an einen anderen Unternehmer.

Das Versenden von E-Mails ohne Einwilligung stellt einen Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Betroffene können eine Abmahnung aussprechen und Schadensersatz verlangen. Dieser wurde hier mit 300 Euro bemessen. Da die Abmahnkosten in Höhe von 388 Euro noch hinzukamen, ergibt sich eine Summe von insgesamt knapp 700 Euro.

1.300 Euro für das Foto eines Sandwichs

Wer mahnt ab? „Marions Kochbuch“ (vertreten durch windweiss Rechtsanwaltskanzlei)
Wie viel? 1.300 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen

Fotos aus dem Internet dürfen nicht ohne Weiteres von anderen Seiten kopiert und verwendet werden. Immer wieder werden Händler:innen abgemahnt, weil sie Produktbilder nutzen, ohne dass sie Nutzungsrechte für diese haben. In diesem Fall nutzte ein Händler das Foto eines Sandwiches aus einem Kochbuch für die Bewerbung eines Sandwichtoasters. Für dieses Bild hatte er allerdings keine Nutzungsrechte und wurde abgemahnt. 

Markenrechtsverletzung auf Ebay

Wer mahnt ab? KTM AG  (vertreten durch ZIERHUT * IP)
Wie viel? 3.441,60 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Gerade Markenrechtsverletzungen können Händler:innen teuer zu stehen kommen. Ein Händler nutzte auf Ebay den markenrechtlich geschützten Begriff „KTM“. Der Markeninhaber wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Zunächst wurden Abmahnkosten von 3.441,60 Euro in Rechnung gestellt, allerdings könnten diese noch höher werden, wenn der Händler Auskunft über die weitere Verwendung des Begriffs gegeben hat.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 16.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Frank Schwing (Fa. Lovatex)
17.09.2025

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Hallo. Wir werden aktuell von einer Firma COPYTRACK abgemahnt wegen angeblich fehlender Lizenzrechte für einige Bilder, die wir vor einigen Jahren von Adobe (vorher: Fotolia) gekauft hatten, wir den Kauf aber nicht mehr nachweisen können. Die Vorgehensweise von COPYTRACK hat System. Wir haben anfangs ein Bild bezahlt (Nachlizensierung Euro 380.--) und jetzt versuchen sie, weitere Bilder anzumahnen.
Sven
19.09.2025
Hallo Frank. Eine kleine Recherche im Internet ergibt eine handvoll Treffer, die über die dubiosen Techniken der Firma Copytrack berichten. Wie man am besten darauf reagiert, hat meiner Meinung nach die folgende Quelle am besten beschrieben: https://kanzlei-franz.com/copytrack-betrug-oder-legitim-anwalt-erklaert/