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Falsches Produktbild sorgt für Abmahnung

Veröffentlicht: 14.08.2026
imgAktualisierung: 14.08.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.08.2026
img 14.08.2026
ca. 2 Min.
Finde den Fehler
Händlerbund
Außerdem wurde ein Garantieversprechen im Shop einem Händler zum Verhängnis.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Produktbilder sind für viele Kund:innen ein wichtiges Kaufkriterium. Immerhin sind sie im E-Commerce die einzige Möglichkeit, die Waren vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen. Umso wichtiger ist daher, dass die Produktbilder auch das abbilden, was tatsächlich verkauft wird. Gerade bei Bekleidung sind Schnitt und Farbe für einen Großteil der Kund:innen kaufentscheidend.

Widersprüchliche Angaben

In diesem Beispielshop zeigt das Produktbild einen beigen Wanderschuh. Im Produkttitel ist dann von einem blauen Schuh die Rede. Auch wenn auf dem Produktbild darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein Beispielbild handelt, können diese widersprüchlichen Angaben eine wettbewerbsrechtliche Irreführung darstellen. Das Produktbild sollte immer das Produkt abbilden, welches tatsächlich verkauft wird. So sparen sich Händler:innen auch unnötige Retouren. Außerdem sollte kein zusätzliches Zubehör abgebildet werden, wenn dieses nicht zum Verkaufsumfang dazugehört. Schnell kann in einem solchen Fall eine Abmahnung von Mitbewerbern und Abmahnverbänden erfolgen. 

Aber nicht nur Abmahnungen sind ein Problem: Produktbilder sind Teil des Angebots. Im Zweifel könnten Kund:innen sich sogar auf einen Sachmangel berufen,

Unvollständiger Garantiehinweis

Ein einfacher Hinweis, dass eine Herstellergarantie besteht, sorgte schon häufig für Abmahnungen unter Händler:innen. Denn für Verbraucher:innen ist dieser Hinweis wenig nützlich, wenn keine weiteren Informationen darüber vorliegen, wer der Hersteller ist und welche Garantiebedingungen bestehen.

In Zukunft soll daher mit einem EU-weit einheitlichen Garantielabel über die Garantie aufgeklärt werden. Bis dahin sollten Händler:innen dennoch darauf achten, dass sie alle weiterführenden Informationen zur Verfügung stellen. Nur der Hinweis, dass es eine Garantie gibt, kann schnell abgemahnt werden.

Veröffentlicht: 14.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 14.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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