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Falsche Produktkategorie sorgt für Abmahnung

Veröffentlicht: 25.09.2026
imgAktualisierung: 25.09.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.09.2026
img 25.09.2026
ca. 2 Min.
Finde den Fehler
Händlerbund
Außerdem sorgte die falsche Bezeichnung eines Ladekabels für eine Abmahnung.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Immer mehr Shops und Marktplätze, die Elektroartikel verkaufen, setzen auf gebrauchte Ware oder refurbished Artikel. So können Verbraucher:innen Geld sparen und die Umwelt wird geschont. Beim Verkauf von Artikeln, die keine Neuware sind, muss allerdings darauf geachtet werden, dass Händler:innen den Zustand der Ware eindeutig beschreiben. Bei Verbraucher:innen darf nicht der falsche Eindruck entstehen, es würde sich um Neuware handeln. Wie man es nicht machen sollte, zeigt unser Beispielshop.

Falsche Artikelkategorie

Immer wieder werden Händler:innen abgemahnt, die gebrauchte Artikel als Neuware bezeichnen. In diesem Fall wird zwar in der Produktbeschreibung angegeben, dass es sich um ein generalüberholtes Gerät im sehr guten Zustand handelt. Allerdings wurde das Handy in der Kategorie „Neuware“ einsortiert. Diese irreführenden Angaben sind geeignet, Verbraucher:innen zu täuschen. Auf den ersten Blick gehen Kund:innen davon aus, dass es sich um ein neues Gerät handelt. Auch wenn dieser Fehler unbeabsichtigt passiert ist, kann er von Mitbewerbern und Abmahnverbänden abgemahnt werden.

Markenrechtsverstoß

Zubehör von teuren Markenprodukten kann oft günstiger erworben werden, wenn es nicht von einem alternativen Hersteller erworben wird. Viele Händler:innen verkaufen daher günstiges Zubehör von anderen Herstellern. Dabei muss allerdings das Markenrecht beachtet werden. Beim Verkauf eines Ladekabels beispielsweise darf im Produkttitel die Marke nur erwähnt werden, wenn daraus hervorgeht, dass es sich um ein Produkt handelt, welches lediglich kompatibel für das Markenprodukt ist.

Hier wurde das Ladekabel als iPhone-Ladekabel bezeichnet, obwohl es sich um ein Kabel eines anderen Herstellers handelt. Dies kann nicht nur als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden, der Markeninhaber kann auch einen Markenrechtsverstoß geltend machen, der in der Regel besonders teuer ist.

Veröffentlicht: 25.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 25.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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