Ein interessantes Angebot auf Kleinanzeigen und gleich zwei markenrechtliche Verstöße sorgten in dieser Woche für Abmahnungen unter Händler:innen.
Ein interessantes Angebot auf Kleinanzeigen und gleich zwei markenrechtliche Verstöße sorgten in dieser Woche für Abmahnungen unter Händler:innen.
Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen auf Kleinanzeigen
Eine etwas ungewöhnliche Anzeige auf Kleinanzeigen sorgte in dieser Woche für eine Abmahnung. Eine Händlerin verkaufte auf dem Portal Heilbehandlungen im Wege der Fernheilung oder Geistheilung. Dabei gab sie an, ihre Heilungen könnten gegen Migräne, Kopfschmerzen, Menstruationsbeschwerden, PMS, Rückenschmerzen und bei unerfülltem Kinderwunsch helfen.
Dieses Angebot verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz. Zum einen, weil hier eine Wirkung versprochen wird, die nicht zutreffend ist, zum anderen, weil hier eine Fernheilung versprochen wird. Eine Fernheilung, die nicht auf Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruht, verstößt ebenfalls gegen die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes. Die Händlerin gab hier an, dass die zu behandelnde Person nichts tun müsse, da die Energien sie erreichen würden.
Wer mahnt ab? Georg Fischer GmbH
Wie viel? keine Kostennote bekannt
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Ein Online-Shop für Sanitäranlagen verkaufte einen sogenannten Kugelhahn. Dabei wurde eine bestimmte Marke des Hahns angegeben. Ein Testkauf des Markeninhabers ergab allerdings, dass ein Produkt einer anderen Marke versendet wurde. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Täuschung, sondern auch um eine Markenrechtsverletzung. Der Markeninhaber sprach eine Abmahnung aus. Da der Markeninhaber den Händler zunächst aufforderte, Auskunft darüber zu erteilen, wie häufig die Markenbezeichnung genutzt wurde, ist die Höhe des Schadensersatzanspruchs noch nicht bekannt.
Wer mahnt ab? Waboba AB (vertreten durch Kanzlei Hoyng Rokh Monegier)
Wie viel? 2.738,79 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Auf dem Kaufland Marktplatz verkaufte ein Händler Spielzeugbälle, die denen der Marke Waboba ähneln. Da es sich hierbei um ein geschütztes Design handelt, mahnte das Unternehmen einen Markenrechtsverstoß ab. Über 2.700 Euro wurden gefordert.
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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