Falsche Marken, geschützte Designs, Heilversprechen: Abmahnfallen im Online-Handel

Veröffentlicht: 27.02.2026
imgAktualisierung: 27.02.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.02.2026
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Mann hat Abmahnung erhalten
Erstellt mit ChatGPT
Bis zu 2.700 Euro Abmahnkosten kamen diese Woche auf Händler:innen zu.


Ein interessantes Angebot auf Kleinanzeigen und gleich zwei markenrechtliche Verstöße sorgten in dieser Woche für Abmahnungen unter Händler:innen. 

Heilversprechen auf Kleinanzeigen.de

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen auf Kleinanzeigen

Eine etwas ungewöhnliche Anzeige auf Kleinanzeigen sorgte in dieser Woche für eine Abmahnung. Eine Händlerin verkaufte auf dem Portal Heilbehandlungen im Wege der Fernheilung oder Geistheilung. Dabei gab sie an, ihre Heilungen könnten gegen Migräne, Kopfschmerzen, Menstruationsbeschwerden, PMS, Rückenschmerzen und bei unerfülltem Kinderwunsch helfen. 

Dieses Angebot verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz. Zum einen, weil hier eine Wirkung versprochen wird, die nicht zutreffend ist, zum anderen, weil hier eine Fernheilung versprochen wird. Eine Fernheilung, die nicht auf Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruht, verstößt ebenfalls gegen die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes. Die Händlerin gab hier an, dass die zu behandelnde Person nichts tun müsse, da die Energien sie erreichen würden.

Anderes Produkt verschickt als angegeben

Wer mahnt ab? Georg Fischer GmbH 
Wie viel? keine Kostennote bekannt
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Ein Online-Shop für Sanitäranlagen verkaufte einen sogenannten Kugelhahn. Dabei wurde eine bestimmte Marke des Hahns angegeben. Ein Testkauf des Markeninhabers ergab allerdings, dass ein Produkt einer anderen Marke versendet wurde. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Täuschung, sondern auch um eine Markenrechtsverletzung. Der Markeninhaber sprach eine Abmahnung aus. Da der Markeninhaber den Händler zunächst aufforderte, Auskunft darüber zu erteilen, wie häufig die Markenbezeichnung genutzt wurde, ist die Höhe des Schadensersatzanspruchs noch nicht bekannt.

„Moonball“ sorgt für Abmahnung

Wer mahnt ab? Waboba AB (vertreten durch Kanzlei Hoyng Rokh Monegier)
Wie viel? 2.738,79 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Auf dem Kaufland Marktplatz verkaufte ein Händler Spielzeugbälle, die denen der Marke Waboba ähneln. Da es sich hierbei um ein geschütztes Design handelt, mahnte das Unternehmen einen Markenrechtsverstoß ab. Über 2.700 Euro wurden gefordert.

Veröffentlicht: 27.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 27.02.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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