Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnt Online-Shops ab, die den Widerrufsbutton nicht rechtssicher umsetzen. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Händler:innen in ihrem Shop einen Widerrufsbutton integrieren. Über eine ständig verfügbare Schaltfläche müssen Verbraucher:innen die Möglichkeit bekommen, einfach Verträge zu widerrufen. Fehlt diese Schaltfläche, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor und Händler:innen können abgemahnt werden.
Fehlender Widerrufsbutton
Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnte nun einen Online-Shop für Süßigkeiten ab, der keinen Widerrufsbutton zur Verfügung stellte. Im Shop befand sich keine ständig verfügbare Benutzeroberfläche, mit welcher Verbraucher:innen den Vertrag widerrufen können.
In diesem Fall war der fehlende Widerrufsbutton nicht der einzige Abmahngrund. Der Shop warb außerdem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben und unterließ es in einigen Fällen, den Grundpreis anzugeben.
Der Verband Sozialer Wettbewerb stellte dem Händler 416,50 Euro Abmahnkosten in Rechnung.
Darauf sollte Händler jetzt achten
Wer nicht wie der abgemahnte Shop ins Visier von Wettbewerbsverbänden geraten möchte, sollte den eigenen Widerrufsbutton zeitnah überprüfen:
- Erreichbarkeit prüfen: Ist der Widerrufsbutton von jeder Unterseite aus zugänglich – ohne Login, Registrierung oder Bestellung?
- Platzierung kontrollieren: Befindet sich der Button gut sichtbar im Header oder Footer und ist er klar von anderen Links (AGB, Impressum) abgegrenzt?
- Beschriftung überprüfen: Trägt der Button eine eindeutige Bezeichnung wie „Vertrag widerrufen" oder „Widerruf erklären" – und nicht etwa „stornieren"?
- Mobile Version testen: Ist der Button auch auf Smartphone und Tablet vorhanden und genauso gut erreichbar wie am Desktop?
- Ablauf nach Klick sicherstellen: Führt der Button zu einem Prozess mit eindeutiger Widerrufserklärung, Bestätigungsschritt und automatischer Eingangsbestätigung?
Händlerbund-Mitglieder erhaltene eine rechtssichere Lösung um den Widerrufsbutton im eigenen Shop einzubinden.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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