Seit dem 1. Juli müssen betroffene Shops, stationär wie online, ein einheitliches Sammelstellenlogo gut sichtbar platzieren, um die historisch niedrige Recyclingquote in Deutschland zu steigern. Wer die Vorgaben zu Platzierung und Größe ignoriert, dem drohen rechtliche Konsequenzen: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits angekündigt, die Umsetzung im Handel gezielt durch Stichproben zu überprüfen.
Visuelle Pflicht: Wo das neue Logo platziert sein muss
Das Symbol darf im E-Commerce nicht in den Tiefen des Impressums oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschwinden. Es muss entweder direkt auf der Produktseite des jeweiligen Elektrogeräts oder gut lesbar vor beziehungsweise während des Bestellprozesses eingebunden sein. Zusätzlich sind Online-Shops verpflichtet, transparent darüber zu informieren, wie die Abholung von Altgeräten sowie die Rückgabe von Kleingeräten praktisch ablaufen.
Drohende Abmahnungen: Umweltschützer kündigen scharfe Kontrollen an
Wie die Deutsche Umwelthilfe in einer Pressemitteilung erklärt, liegt die aktuelle Sammelquote für Elektroschrott bei lediglich rund 29 Prozent. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, betont die Relevanz der Maßnahme: „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wissen noch immer nicht, dass sie ausgediente Elektrogeräte bei größeren Elektrofachmärkten, Baumärkten, Supermärkten oder Drogerien kostenfrei abgeben können.“
Da frühere Überprüfungen im stationären Handel bereits zahlreiche Mängel offenbarten, kündigt die Organisation nun stichprobenartige Tests im Web und in den Filialen an. Gefundene Verstöße gegen die Vorgaben sollen konsequent rechtlich verfolgt werden. Dass das keine hohlen Phrasen sind, zeigte die Vergangenheit. Mit der Einführung der Rücknahme von Elektroaltgeräten im Handel machte die DUH bereits ernst und zog viele Shops zur Rechenschaft.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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