Was auf den ersten Blick wie ein verspäteter Aprilscherz klingt, ist bittere Realität für ein Unternehmen, das auf Facebook ein Foto von sorbischen Ostereiern hochgeladen hatte – ohne die nötigen Bildrechte. Viele Jahre nach der Veröffentlichung wird’s richtig teuer.
Doch das ist nicht alles: Auch ein generischer Produktname wie „Carrybag“ entpuppt sich als geschützte Marke – und das Wort „nachhaltig“ kann ohne Beleg schneller zu einer Abmahnung führen, als man denkt.
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