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„Duftzwillinge“ sorgen für 3.500 Euro Abmahnkosten

Veröffentlicht: 11.12.2024
imgAktualisierung: 11.12.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
11.12.2024
img 11.12.2024
ca. 2 Min.
Parfüm
Anneleven / Depositphotos.com
Außerdem gab es Abmahnungen wegen alkoholfreien Whiskys und eines fehlenden Grundpreises.


Da Markenparfums oft einen stolzen Preis haben, sind Verbraucher:innen oftmals froh, wenn es günstige Alternativen gibt. Händler:innen sollten aber aufpassen: Sind die Parfums zu ähnlich am Original, liegt schnell ein Markenrechtsverstoß vor. 

Markenrechtsverletzung mit Parfum

Wer mahnt ab? Louis Vuitton Malletier (vertreten durch CBH Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.528,39 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Parfum

Auch wenn sich viele Kund:innen darüber freuen: Teure Parfums dürfen nicht einfach imitiert und zu einem günstigeren Preis verkauft werden. Denn häufig sind die Düfte und die dazugehörigen Designs und Bezeichnung markenrechtlich geschützt. Diese Erfahrung musste auch ein Händler machen, der Düfte verkaufte, die zu sehr Louis-Vuitton-Düften ähnelten. Das bescherte dem Händler eine markenrechtliche Abmahnung mit Abmahnkosten in Höhe von 3.528,39 Euro.

Alkoholfreien Whisky gibt es nicht

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 357,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Getränken

Gerade Online-Händler:innen, die Lebensmittel verkaufen, sollten sich genau damit auseinandersetzen, welche Bezeichnung für welches Produkt erlaubt ist. Ein Händler verkaufte in seinem Shop alkoholfreien „Whisky“. Die Spirituosenverordnung sieht allerdings vor, dass Whisky einen Mindestalkoholgehalt von 40 % vol. haben muss. Einen alkoholfreien Whisky kann es damit nicht geben. Der Verband Sozialer Wettbewerb wurde auf diesen Fehler aufmerksam und mahnte den Händler ab. 

Fehlender Grundpreis

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Wie viel? 270 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Werden Produkte nach Menge, Größe, Gewicht oder Volumen verkauft, muss neben dem Gesamtpreis immer auch der Grundpreis mit angegeben werden. Ein Online-Händler von Frostschutzmittel hatte dies nicht beachtet und erhielt eine Abmahnung. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 11.12.2024
img Letzte Aktualisierung: 11.12.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Markus Finke
13.12.2024

Antworten

Kalbsleberwurst muss wenigstens Kalbsfleisch enthalten, nein keine Kalbsleber, aber der ganze vegane "Kram" darf veganes Hähnchen etc. heißen, oder gerne auch veganes Leder. Whisky hat scheinbar eine Sonderstellung.
Herbert
13.12.2024

Antworten

Die Sache mit dem Whisky ist nicht ganz einleuchtend. Es stand doch da, dass er alkoholfrei ist. Es gibt ja auch alkoholfreie Weine, Sekte und Biere die unter dieser Bezeichnung abmahnfrei laufen.
Redaktion
13.12.2024
Hallo Herbert, die Regelungen sind bei manchen Getränken einfach unterschiedlich. So sehen die Gesetze vor, dass es alkoholfreies Bier geben kann. Whiskey aber immer mit Alkohol ist. Viele Grüße die Redaktion