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Druck steigt: Mehr Händler erhalten Abmahnungen

Veröffentlicht: 31.07.2025
imgAktualisierung: 31.07.2025
Geschrieben von: Michael Pohlgeers
Lesezeit: ca. 2 Min.
31.07.2025
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ca. 2 Min.
Händlerbund Abmahnstudie Titelbild
Händlerbund
Immer mehr Händler sind mit Abmahnungen konfrontiert. Das zeigt die aktuelle Studie des Händlerbunds zu diesem Thema.

Abmahnungen auf dem Vormarsch: Immer mehr Händler betroffen

Im Vergleich zu 2023, als 12 Prozent der Händler von Abmahnungen betroffen waren, stieg die Zahl 2024 auf 18 Prozent. Auch die Wahrnehmung der Händler hat sich verändert. 27 Prozent der Befragten empfinden, dass die Anzahl der Abmahnungen zugenommen hat, gegenüber 20 Prozent im Vorjahr.

Der Wettbewerb im E-Commerce wird härter. 79 Prozent der Händler berichten von einem intensiveren Konkurrenzumfeld, ein Anstieg um 4 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung verdeutlicht die zunehmende Bedeutung von rechtlicher Absicherung und laufender Shop-Optimierung.

Wettbewerbsrecht und Verpackungsgesetz als größte Stolperfallen

Das größte Abmahnrisiko sehen 42 Prozent der Online-Händler im Wettbewerbsrecht, gefolgt vom Verpackungsgesetz, das 40 Prozent der Händler als besonders fehleranfällig einstufen.

Wie Händler auf Abmahnungen reagieren: Zahlen, ignorieren oder Vergleich?

Der Umgang mit Abmahnungen variiert stark. 41 Prozent der Händler reagierten nicht auf eine erhaltene Abmahnung. Nur 17 Prozent zahlten die geforderte Summe, während 27 Prozent den Konflikt über einen außergerichtlichen Vergleich lösten.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind:

  • 18 Prozent der Händler erhielten 2024 eine oder mehrere Abmahnungen
  • 27 Prozent sagen, dass die Anzahl der Abmahnungen im letzten Jahr gestiegen ist
  • 79 Prozent berichten von einem stärkeren Konkurrenzkampf
  • 42 Prozent sehen das größte Abmahnrisiko im Wettbewerbsrecht
  • 41 Prozent reagierten auf Abmahnungen nicht
  • 17 Prozent zahlten die geforderte Summe

In der jährlichen Studie wurden 164 Händler befragt, um die Gründe, Kosten und Konsequenzen von Abmahnungen im Online-Handel zu ermitteln.

Veröffentlicht: 31.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 31.07.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Michael Pohlgeers

Michael Pohlgeers

Micha beobachtet politische Entwicklungen und Marktplatz-Dynamiken. Seine Themen: Teamführung, Plattformen und alles, was den Handel bewegt.

KOMMENTARE
14 Kommentare
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Matze
06.08.2025

Antworten

Seit Firma nicht mehr in Deutschland kommt sehr sehr selten was und wenn fliegt es in den Mülleimer mit anderen Bettelbriefen . Funktioniert seit Jahren.
CM
06.08.2025

Antworten

Mich würde sehr interessieren ob ein Abgemahnter je eine Rechnung von einem Anwalt an den Abmahner gesehen hat? Ist dort Umsatzsteuer ausgewiesen worden? Die meisten Rechtsanwälte sind Umsatzsteuerpflichtig. Der Anwalt, der uns abgemahnt hat, hat die Rechnung nicht raus gerückt. Das Finanzamt fand es interessant.
TradeX
06.08.2025

Antworten

Wir sind seit 20 Jahren im Ecommerce. Alle Abmahnungen die wir erhalten haben waren von bekannten Massenabmahnanwälten mit Fake Clienten. Von der Politik fühlen wir uns alleine gelassen, von der EU erhalten wir jeden Monat neue Knüppel zwischen die Beine. Länderübergreifend bieten wir inzwischen gar nicht mehr an, da wurden uns inzwischen von der EU und den Plattformen zu viele Knüppel zwischen die Beine geworfen. Fragt sich ob das ganze noch Sinn macht..
Ben Tlin
06.08.2025

Antworten

Zum Wohle der Machtwirtschaft und billigst möglich für den Verbraucher = ruinös für den kleineren und mittleren Einzelhandel.
H.B.
06.08.2025

Antworten

Mit echten Abmahnungen hat das kaum noch was zu tun, es geht überwiegend um Profit. Ein deutsches Raffgier-Problem, in anderen Ländern Wettbewerbsabmahnungen kaum ein Rolle
Frank2
01.08.2025

Antworten

Wann endlich gibt es für alle eine Vernünftige Lösung? Anstatt Fehler und Unwissen die ggf.auch durch dritte verursacht werden, zu einer Bereicherungsmöglichkeit für dritte zu machen. mE könnte folgende Lösung eine Möglichkeit sein jedem eine Faire Chance zu geben einen Fehler zu korrigieren ohne, dass er gleich Insolvenz anmelden muss: Wird ein "Fehler" oder "Verstoß" gefunden kann ein Mitbewerber kostefrei darauf hinweisen oder ein Rechtsanwalt eine kurzes schreiben inkl. Hinweis auf aktuelle Gesetze etc. verfassen. Zur Beseitigung des Fehlers/Verstoßes hat der Betroffene 14 Tage Zeit, danach darf kann der Mitbewerber einen Rechtsanwalt einschalten der eben zur Beseitigung auffordert oder falls der Rechtsanwalt das Schreiben verfasst hat kann dieser den nächsten Schritt für eine Abmahnung einleiten. Kosten für das erste Anschreiben keine, nur bei Wiederholungsfehlern zum gleichen Produkt dürfen max. 100€ im Wiederholungsfall für das erste Schreiben in Rechnung gestellt werden. Sollte ein "Darstellungsfehler" im Angebot durch eine Verkaufsplattform verursacht werden, ist zwar der Händler darauf hinzuweisen aber Haftbar nach Verursacherprinzip ist die Verkaufplattform.
dirk
01.08.2025

Antworten

Ja, der "Deep State" will uns allen ans Geld... Kostenpflichtige Abmahnungen für Händler kommen in der Regel über Wettbewerbern bzw. deren Anwälten und von Verbänden, die sich (vermeintlich) dem Verbraucherschutz verschrieben haben. Wo "spült dies also Geld in die leeren Haushaltskassen"? Gerichtskosten würde der Staat aufgrund der völligen Überlastung der Gerichte wohl lieber vermeiden und tatsächliche Geldstrafen, die in die Staatskasse fließen würden, sind dann doch eher die Ausnahme. Also bitte nicht so einen verschwörerischen Humbug!
Freddy
06.08.2025
@Dirk Hier fließt so einiges Geld in die Staatskasse - ohne Anstrengung und Kosten für den Staat. Denn wenn etwa ein Fünftel aller Fälle vor Gericht landet (auch schon mal verdientes Geld) werden ja bei Wiederholungen Ordnungsgelder vom Gericht festgelegt - die Vorarbeit wird dafür geliefert und dieses Geld fließt quasi ohne große Kosten zu erzeugen in die Staatskasse. Trotzdem hast du in dem Punkt recht, dass der Staat da gar nicht so an das Geld will, denn das könnte er, bei einem viel stärkerem tätig werden der zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Strafen für Ordnungswidrigkeiten z.B. beim DDG können in sehr empfindlichen Höhen verhängt werden, die weit über den Kosten von Abmahnungen liegen dürfen. Wollen wir es nicht beschwören, dass der ein oder andere Stadtkämmerer da auf Ideen gebracht wird. Damit ließe sich auf jeden Fall viel mehr Geld kassieren.
TS
01.08.2025

Antworten

@Olaf Öhme, doch, die großen Händler werden auch abgemahnt. Aber die planen das mit ein. Auch mögliche Strafen (für gewollte Vergehen) sind einkalkuliert. Keine kleiner oder mittelständischer Händler könnte sich das erlauben. Es macht keinen Spaß mehr und ich bin ganz froh, als Dienstleister keine Endkunden als Zielgruppe zu haben.
K.I
01.08.2025

Antworten

Meinung: Von der Politik so gewollt und gefördert! Ein sehr lukrativer Wirtschaftszweig der durch KI Unterstützung weiter explodieren wird und somit auch dem Staat viel Geld in die leeren Haushaltskassen spült! Abartig!
cf
01.08.2025

Antworten

Es ist immer wieder erstaunlich - alle stöhnen über den Preiskampf mit Billigshops aus Drittländern und statt sich darauf zu konzentrieren sich dagegen zu behaupten, hacken die inländischen Händler immer mehr aufeinander rum.... Jetzt mal im ernst: Vielleicht solltet ihr die ganzen Billigkonkurenten mal abmahnen, auch wenn es länderübergreifend komplizierter ist. Es gab früher mal die Weisheit: "leben und leben lassen"
ER
01.08.2025
Das sind keine Konkurrenten, die abmahnen, sondern Anwälte, die Konkurrenten "erschaffen".
Olaf Öhme
31.07.2025

Antworten

Tja, irgendwie sollen die kleinen Händler glaube kaputt gemacht werden. Große halten sich manachmal nicht an die Regeln, die mahnt aber auch niemand ab denke ich.
Daniel L.
01.08.2025
Die großen Plattformen werden nicht abgemahnt, weil die den Fehler dann abstellen und es keine potenziellen Verstöße mehr gibt. Amazon selbst lassen die Abmahnvereine in Ruhe und stürzen sich auf alle Händler, die verstoßen. Dann gehen die Händler vom Produkt runter und neue unwissende Händler hängen sich an das Produkt, was nach wie vor abgemahnt werden kann, und dann beginnt das Spiel von vorn. Ich weiß das aus sicherer Quelle. Mein Tip: den Vereinen mitteilen, dass es keine Unterschrift auf der Unterlassungserklärung geben wird und der Abmahner das Spiel weiter treiben kann, um einen Ordnungsmittelantrag zu stelle . Dann fließt das Geld in die Staatskasse. Uns hat man dann in Ruhe gelassen, obwohl man doch den fairen Wettbewerb stärken möchte. Die Wahrheit ist simpel. Den Vereinen geht es nicht um den Wettbewerb. Der ökonomische Gedanke steht im Vordergrund, immerhin müssen die Anwälte und Mitarbeiter der Abmahnvereine bezahlt werden. Das gibt es auch nur in Deutschland. Ausländische Onlineshops kennen keine Abmahnungen. Und natürlich verdient der Staat mit. Diese Vereine haben Angestellte, die Steuern zahlen!