Neben zahlreichen Werbeaussagen, die beim Verkauf von Lebensmitteln für eine Abmahnung sorgen, kann auch das Fehlen von wichtigen Informationen zum Problem werden. So sorgte die Lebensmittelinformationsverordnung in dieser Woche für Abmahnungen unter Online-Händler:innen.
Fehlendes Mindesthaltbarkeitsdatum
Wer mahnt ab? SHE Medien & Handel UG (vertreten durch Rechtsanwalt Thiemo Wenck)
Wie viel? 1.517,24 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Lebensmitteln
Händler:innen, die online Lebensmittel verkaufen, müssen daran denken, der Kundschaft alle wichtigen Informationen bezüglich der Produkte bereitzustellen. Die Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Angaben verpflichtend sind. Artikel 9 der Verordnung legt fest, dass die Bezeichnung des Lebensmittels und die Zutatenliste vorhanden sein müssen. Auf dem Produkt selbst muss sicher außerdem das Mindesthaltbarkeitsdatum befinden. Der Händler hatte hier die Bezeichnung des Lebensmittels nicht auf deutscher Sprache angegeben und zudem befand sich kein Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Produkt, wie ein Testkauf ergeben hatte. Diese fehlenden Angaben fielen einem Mitbewerber auf, der dem Händler prompt eine Abmahnung zukommen ließ.
Fehlende Hersteller- und Nährwertangaben
Wer mahnt ab? Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Wie viel? 243,95 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Lebensmitteln
Wieder sorgte die Lebensmittelinformationsverordnung für eine Abmahnung. In diesem Fall hatte der Händler keine Nährwertabgaben zur Verfügung gestellt. Diese gehören nach Artikel 30 der Lebensmittelinformationsverordnung allerdings zu den Pflichtangaben. Ferner fehlten auch Angaben bezüglich des Herstellers des Lebensmittels. Auch diese Angaben sind verpflichtend und ein Fehlen kann nach den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften abgemahnt werden.
Fehlender Grundpreis bei Klebeband
Wer mahnt ab? EuroConsum e.V.
Wie viel? Keine Kostennote
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Die Grundpreisangabe ist nicht nur bei Lebensmitteln entscheidend, auch bei Kosmetik und Farbe spielt sie eine Rolle. Doch auch beim Verkauf von Klebeband oder anderen Produkten, die nach Länge oder Fläche verkauft werden, ist der Grundpreis verpflichtend. Diese Angabe hatte eine Händlerin von bedrucktem Klebeband, sogenanntes Washi Tape, unterlassen und wurde daraufhin abgemahnt.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben