Deutsche Umwelthilfe geht gegen Greenwashing bei Shein vor

Veröffentlicht: 02.02.2026
imgAktualisierung: 02.02.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
02.02.2026
img 02.02.2026
ca. 2 Min.
Shein-Logo
rafapress / Depositphotos.com
Die Deutsche Umwelthilfe erzwingt das Ende irreführender Klimaversprechen bei Shein und fordert strengere Regeln für Fast-Fashion-Anbieter.


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem juristischen Verfahren gegen den Ultra-Fast-Fashion-Anbieter Shein einen Erfolg erzielt. Der Konzern darf künftig nicht mehr ohne konkrete Erläuterungen behaupten, bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen zu wollen.

Shein und die Auswirkungen von Fast Fashion

Trotz eines Anstiegs der Klimaemissionen um 23 Prozent innerhalb eines Jahres wurden bei Shein Klimaversprechen gemacht, die laut DUH nicht ausreichend durch Maßnahmen oder Nachweise untermauert seien.

Die Organisation hat zudem weitere rechtliche Schritte gegen Sheins Betreiber Infinite Styles Services Co. Ltd. eingeleitet. Es gehe dabei um Werbeversprechen, die Produkte als „umweltfreundlich“, „lokal“ oder „100 Prozent natürlich“ bewerben, ohne diese Aussagen ausreichend zu belegen.  

„Ultra-Fast-Fashion kann mit seinen Massen an giftigen Wegwerfklamotten, die über den halben Globus geflogen werden, per se niemals klimafreundlich sein. Diese Geschäftsmodelle dürfen sich nicht länger lohnen.“

– Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH

Strengere Verantwortung für E-Commerce-Plattformen gefordert

Die Organisation fordert daneben generell strengere gesetzliche Regelungen für Fast-Fashion-Anbieter, um diese Praktiken wirtschaftlich unattraktiv zu machen. Die DUH ruft Bundesumweltminister Carsten Schneider dazu auf, über die Einführung eines Systems zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) hinauszugehen. Ziel sei es, verbindliche Umweltstandards für Textilhersteller und -plattformen wie Shein zu etablieren. Schneider hatte angekündigt, Hersteller künftig an den Entsorgungskosten von Textilmüll zu beteiligen. Aus Sicht der DUH sei dies jedoch nicht ausreichend, um einen echten Wandel in der Branche zu bewirken.

Bis Sommer 2027 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ein System zur Erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien einzuführen. Bisher kennt man solche Vorgaben nur aus dem Bereich Elektro, Batterien, oder etwa Verpackungen. Frankreich und die Niederlande haben bereits gezeigt, wie solche Systeme funktionieren können. Dort sind Hersteller verpflichtet, Textilien wiederzuverwenden, Reparaturen zu ermöglichen und Recycling zu fördern. Die EU will mit diesen Maßnahmen die Umweltauswirkungen der Textilindustrie, einer der ressourcenintensivsten Branchen, reduzieren.  

Veröffentlicht: 02.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 02.02.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

cf
03.02.2026

Antworten

Und im Ergebnis werden dann die kleinen Hersteller aus der EU mit ettlichen neuen Meldepflichten und Kosten belegt und die großen Plattformen drücken sich wie immer darum herum, da diese im Ausland ja rechtlich nicht angreifbar sind. So war es doch bei fast allen neuen EU-Vorgaben bislang...