Irreführung bei Kunststoffen
Wer mahnt ab? Michaela Maurer (vertreten durch HKMW Rechtsanwälte)
Wie viel? 1.372,78 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen auf Ebay
In einem Ebay-Angebot für ein Ersatzteil wurde es ganz schön technisch und offenbar auch widersprüchlich. Laut Artikelbeschreibung sollte das Produkt aus einem bestimmten Kunststoff bestehen, das Produktfoto ließ aber auf ein anderes Material schließen. Zwei unterschiedliche Angaben, die sich laut der Abmahnerin nicht zusammenbringen lassen.
Das Problem: Wer nach einer bestimmten Materialeigenschaft sucht, z. B. ob etwas wetterfest, robust oder besonders langlebig ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Angaben stimmen. Gerade bei Ersatzteilen oder Zubehör kommt es oft auf Details an.
Weil die Angaben zur Beschaffenheit hier nicht klar waren, wurde dem Händler eine Irreführung vorgeworfen. Die Folge: Abmahnung inklusive einer saftigen Forderung von über 1.300 Euro.
Praxistipp: Wer Produkte verkauft, bei denen das Material eine Rolle spielt, sollte in den Artikeltexten im Zweifel lieber nur das angeben, was auch wirklich sicher bekannt ist.
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