Vom kleinen Hofladen mit Versand bis zum spezialisierten Online-Shop für Feinkost – das Geschäft mit Lebensmitteln ist sensibel. Händler müssen nicht nur auf Hygiene, Kühlung und Verfallsdaten achten, sondern auch eine Vielzahl an rechtlichen Vorgaben einhalten. Und genau hier lauert die Gefahr: Wer Formfehler begeht, riskiert teure Abmahnungen. Damit du dich davor schützt, haben wir die fünf häufigsten Abmahngründe im Lebensmittelhandel zusammengestellt – und zeigen dir, wie du sie vermeidest, um nicht selbst eine Abmahnung wegen eines LMIV-Verstoßes oder anderer Regelverletzungen zu erhalten.
Fehlende LMIV-Pflichtangaben
Wo liegt der Fehler? Zutatenlisten, Allergene oder Nährwerttabellen fehlen oder sind unvollständig. Auch Angaben wie Herstelleradresse werden oft nicht korrekt bereitgestellt.
So beugst du vor: Kontrolliere deine Produktverpackungen und stelle sicher, dass du alle Angaben in die Artikelbeschreibungen übernommen hast. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen alle Pflichtangaben sichtbar, gut lesbar und vollständig angegeben werden – sowohl offline als auch online.
Gesundheitsbezogene Werbung
Wo liegt der Fehler? Produkte werden mit Aussagen wie „stärkt das Immunsystem“ oder „schützt vor Krankheiten“ beworben, obwohl solche Health Claims für das betroffene Lebensmittel nicht zugelassen sind. Auch Übertreibungen bei Nährwerten sind ein häufiger Fehler.
So beugst du vor: Verwende nur zugelassene gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben aus der EU-Health-Claims-Verordnung. Verzichte auf Heilversprechen – sie sind bei Lebensmitteln grundsätzlich verboten.
Fehlende Grundpreise
Wo liegt der Fehler? Im Online-Handel wird nur der Endpreis genannt. Der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis (z. B. pro Kilogramm oder Liter) fehlt.
So beugst du vor: Achte darauf, dass bei jedem Lebensmittel der Grundpreis aktiviert und unmittelbar neben dem Endpreis angezeigt wird.
Verkauf von Bio-Artikeln ohne Zertifikat
Wo liegt der Fehler? Das Bio-Siegel wird ohne gültige Zertifizierung verwendet. Auch Angaben wie „biologisch“ oder „ökologisch“ werden oft genannt, obwohl keine offizielle Kontrolle erfolgt ist.
So beugst du vor: Nutze Bio-Kennzeichnungen in jeglicher Form nur, wenn es sich um offizielle Siegel handelt und du eine gültige Zertifizierung hast. Online-Händler:innen müssen zudem den Code der zuständigen Bio-Kontrollstelle nennen – und das in unmittelbar räumlicher Nähe zu den Bezeichnungen „Bio“ oder „Öko“. Fehlt ein offizielles Zertifikat wie das EU-Bio-Siegel, liegt eine Irreführung vor.
Falsche Herkunfts- und Markennutzung
Wo liegt der Fehler? Geschützte Herkunftsbezeichnungen wie „Champagner“ oder „Parmaschinken“ werden für Produkte verwendet, die nicht die entsprechenden Kriterien erfüllen. Ebenso problematisch: der Verkauf von Marken wie „Cheetos“, für die in Deutschland jedoch eine geschützte Marke für ein anderes Unternehmen eingetragen ist („Chitos“).
So beugst du vor: Prüfe vor jeder Produktbenennung, ob Begriffe durch eine geschützte geografische Angabe oder durch Markenrechte geschützt sind. Verwende diese Bezeichnungen nur, wenn dein Produkt die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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