Seit dem 29. Juni 2025 müssen Händler:innen die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) einhalten. Jetzt wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Ob diese allerdings berechtigt sind, ist fraglich.
Seit dem 29. Juni 2025 müssen Händler:innen die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) einhalten. Jetzt wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Ob diese allerdings berechtigt sind, ist fraglich.
Die Abmahnungen werden von der CLAIM Rechtsanwalts GmbH im Auftrag von Herrn Christopher Liermann, dem Betreiber von „die-website-experten.de“ ausgesprochen.
In der Abmahnung wird davon gesprochen, dass die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht eingehalten werden. Gegen welche Pflichten hier konkret verstoßen worden sein soll, ergibt sich aus der Abmahnung allerdings nicht. Auch wenn ein Screenshot des Shops angehängt wird, auf dem der Verstoß angeblich sichtbar sein soll, ergibt sich daraus nicht, welcher Verstoß hier konkret vorliegt.
Es ist fraglich, ob die Abmahnungen berechtigt sind. Zweifelhaft ist bereits, ob der Betreiber von „die-website-experten.de“ überhaupt Abmahnungen gegen Online-Händler aussprechen darf. Damit eine Abmahnung ausgesprochen werden kann, muss es sich um einen Wettbewerber handeln. Beim Abmahner handelt es sich um ein Unternehmen, welches Dienstleistungen anbietet, nicht um einen Online-Händler im klassischen Sinne.
Hinzu kommt, dass kein konkreter Verstoß aufgezeigt wird. Es wird lediglich pauschal behauptet, dass gegen das BFSG verstoßen wird. Damit eine Abmahnung begründet ist, muss allerdings ein konkreter Rechtsverstoß dargelegt werden.
Die Abmahnung hat den Anschein, dass sie „auf gut Glück“ an eine Reihe von Shops versendet wurde.
Händler:innen, die eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten diese von Expert:innen überprüfen lassen und unter keinen Umständen einfach die geforderte Summe zahlen. Auch wenn es sich bei der Abmahnung, die wir vorliegen haben, höchstwahrscheinlich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, können andere Abmahnungen der Kanzlei berechtigt sein, weshalb es auch nicht ratsam ist, die Abmahnung einfach zu ignorieren.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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Viele Grüße Hanna Hillnhütter
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viele Grüße die Redaktion
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