Erste BFSG-Abmahnungen: Kommt jetzt die Abmahnwelle?

Veröffentlicht: 12.08.2025
imgAktualisierung: 12.08.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.08.2025
img 12.08.2025
ca. 2 Min.
Briefkasten mit vielen Briefen
Andrew_Rybalko / Depositphotos.com
Die ersten Abmahnungen zum Barrierefreiheitsstärkungsgsetz werden ausgesprochen. Sind sie berechtigt?


Seit dem 29. Juni 2025 müssen Händler:innen die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) einhalten. Jetzt wurden die ersten Abmahnungen ausgesprochen. Ob diese allerdings berechtigt sind, ist fraglich. 

Von wem kommen die Abmahnungen?

Die Abmahnungen werden von der CLAIM Rechtsanwalts GmbH im Auftrag von Herrn Christopher Liermann, dem Betreiber von „die-website-experten.de“ ausgesprochen. 

Was wird abgemahnt?

In der Abmahnung wird davon gesprochen, dass die Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht eingehalten werden. Gegen welche Pflichten hier konkret verstoßen worden sein soll, ergibt sich aus der Abmahnung allerdings nicht. Auch wenn ein Screenshot des Shops angehängt wird, auf dem der Verstoß angeblich sichtbar sein soll, ergibt sich daraus nicht, welcher Verstoß hier konkret vorliegt. 

Sind die Abmahnungen berechtigt?

Es ist fraglich, ob die Abmahnungen berechtigt sind. Zweifelhaft ist bereits, ob der Betreiber von „die-website-experten.de“ überhaupt Abmahnungen gegen Online-Händler aussprechen darf. Damit eine Abmahnung ausgesprochen werden kann, muss es sich um einen Wettbewerber handeln. Beim Abmahner handelt es sich um ein Unternehmen, welches Dienstleistungen anbietet, nicht um einen Online-Händler im klassischen Sinne. 

Hinzu kommt, dass kein konkreter Verstoß aufgezeigt wird. Es wird lediglich pauschal behauptet, dass gegen das BFSG verstoßen wird. Damit eine Abmahnung begründet ist, muss allerdings ein konkreter Rechtsverstoß dargelegt werden. 

Die Abmahnung hat den Anschein, dass sie „auf gut Glück“ an eine Reihe von Shops versendet wurde.

Was sollten Händler:innen jetzt tun?

Händler:innen, die eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten diese von Expert:innen überprüfen lassen und unter keinen Umständen einfach die geforderte Summe zahlen. Auch wenn es sich bei der Abmahnung, die wir vorliegen haben, höchstwahrscheinlich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, können andere Abmahnungen der Kanzlei berechtigt sein, weshalb es auch nicht ratsam ist, die Abmahnung einfach zu ignorieren.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 12.08.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
Kommentar schreiben

oejendorfer
16.08.2025

Antworten

Was soll das nun liebe Frau Hillnhütter ? Auf der einen Seite schreiben sie, das Herrn Christopher Liermann, dem Betreiber von „die-website-experten.de“ nicht Abmahnen "darf" auf der anderen Seite schreiben sie es könnten nun doch berechtigte Abmahnungen sein. Ja. was nun mit dem """RA-Abzocker"""
Redaktion
19.08.2025
Hallo Oejendorfer, hier sind wir noch einmal genauer darauf eingegangen, wieso es nicht ratsam ist, die Abmahnungen einfach zu ignorieren. Unberechtigte BFSG-Abmahnungen: Ein Fall für den Papierkorb?
Viele Grüße Hanna Hillnhütter
Mario
12.08.2025

Antworten

Kurze Ergänzung: Die haben sich nicht mal die Mühe gemacht, ihre Betrugsseite fertig zu stellen ;-) Siehe unten auf https://die-website-experten.de/#Referenzen: "Datenschutz – It-Rechtskanzlei München o.ä." - ohne Link, ohne Datenschutztext, nur der Rest vom Textbaustein aus der Vorlage... vielleicht sollte die mal jemand abmahnen!
Harry
13.08.2025
Ich habe gerade die Webseite: https://die-website-experten.de von diesen lächerlichen Experten getestet! Ergebnis: Die gescannte URL ist nicht WCAG-konform. Über 20 Konformitätprobleme. Fehler müssen behoben werden, um negative Konsequenzen zu vermeiden. Barrierefreiheit-Score 82 % von 100 % - Einige Schwachpunkte gefunden. Wir empfehlen, zu handeln.
Mario
12.08.2025

Antworten

Leider das übliche Muster: Jemand erstellt fix eine Webseite, tut so als würde er ein Produkt vertreiben und setzt sich somit in die Berechtigung, Abmahnungen zu versenden, und dann wird munter abgezockt! Vielleicht sollte mal jemand diese angeblichen Website-Experten abmahnen! Hier das Ergebnis der Bildersuche zu dem angeblichen Team von https://die-website-experten.de/#Referenzen: https://t1p.de/website-experten Merkwürdigerweise dasselbe Team in 4 Firmen in 4 Ländern... Und hier die Website-Expertin Anja Weber... kann man sich bei Shutterstock kaufen... https://www.shutterstock.com/image-photo/profesional-senior-businesswoman-looking-camera-while-2302833665 Ich gebe mal vorsichtshalber meine private Emailadresse an... mit solchen Fakeabmahnungen haben wir im Shop Erfahrung, einschließlich verlorenem Gerichtsprozess gegen solche Betrüger, also hänge ich meinen Firmennamen hier nicht raus, sonst hab ich demnächst Post von denen, irgendwas mehr oder weniger wichtiges würden die bei mir schon finden, wie in jedem anderen Shop auch...
dirk
12.08.2025

Antworten

Wenn man aufgrund von Beschäftigtenzahl und/oder Umsatzgrenze nicht unter das BFSG fällt, muss man dann auf eine entsprechende Abmahnung überhaupt reagieren? Ist man gegenüber Privatpersonen/Mitbewerbern bzw. deren Anwälten auskunftspflichtig?
Redaktion
12.08.2025
Hallo Dirk, warum es trotzdem wichtig sein kann auf die Abmahnung zu reagieren, haben wir hier noch einmal genauer beschrieben: Unberechtigte BFSG-Abmahnungen: Ein Fall für den Papierkorb?
viele Grüße die Redaktion
MiRa
12.08.2025

Antworten

Da wird es wohl wieder Zeit für negative Feststellungsklagen. Ob man da die Hoffnung hatte neue Kundschaft zu generieren, indem man diese abmahnt, obwohl kein Wettbewerbsverhältnis besteht?
Dirk
12.08.2025
Da begibt sich ein sogenannter Abmahner auf sehr dünnes Eis. Pauschale Massenabmahnungen sind schon aufgrund der Ausnahmeregelungen sehr schwierig (außer der Shop fällt unter die Pflicht durch Computer oder Spielekonsolen). Hier müsste der Abmahner die Struktur des Unternehmens und Gewinn kennen, ob der Shop zum BFSG verpflichtet ist. Dies könnte am Schluss ein teurer Spaß für den Abmahner werden. Ebenfalls ist umstritten, welche Maßnahmen jetzt BFSG-Konform sind. So könnte die Texte im Shop einfach gestaltet, die Buttons farblich gestaltet und der Bestell-Prozeß vereinfacht und erklären dargestellt sein, jedoch 3 Experten und 9 Meinungen sind die Folge. Erst gerichtliche Entscheidungen werden letztendlich Klarheit über dieses völlig verkappte Gesetz bringen.
cf
12.08.2025
Zumindest wissen viele Onlinehändler jetzt, an welche Agentur sie sich niemals wenden sollten, bzw. mit wem man seine Verträge kündigen sollte...