In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Immer wieder werden Händler:innen abgemahnt, weil sie Bilder nutzen, für welche die entsprechenden Lizenzen nicht vorliegen. Da bei urheberrechtlichen Abmahnungen neben den Abmahnkosten auch ein Schadensersatz gefordert wird, sind sie besonders teuer. Nicht selten werden hier fünfstellige Summen gefordert.
Der Beispielshop in dieser Woche nutzt Bilder einer Stockplattform, für die keine Lizenzen vorliegen. Auch Bilder einer Stockfotoplattform sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn die entsprechende Lizenz vorliegt. Hier ist ersichtlich, dass keine Lizenz vorlag, da das Wasserzeichen der Bilder noch zu sehen ist. Gerade wenn mehrere Bilder über einen längeren Zeitraum genutzt werden, summieren sich die Schadensersatzforderungen und können in manchen Fällen die Existenz bedrohen.
Hinzu kommt, dass dieser Shop damit wirbt, dass eine LUCID-Registrierung vorliegt. Dabei handelt es sich allerdings um eine Pflicht, die alle Händler:innen beachten müssen und nicht um eine Besonderheit des Shops. Somit handelt es sich bei dem Hinweis um Werben mit Selbstverständlichkeiten, was nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt werden kann.
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