Artikelbilder werden zur teuren Abmahnfalle

Veröffentlicht: 30.01.2026
imgAktualisierung: 30.01.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 1 Min.
30.01.2026
img 30.01.2026
ca. 1 Min.
Finde den Fehler
OHN-Media
Produktfotos und ein harmlos wirkender Hinweis werden in dieser Woche zur Abmahngefahr.


In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Immer wieder werden Händler:innen abgemahnt, weil sie Bilder nutzen, für welche die entsprechenden Lizenzen nicht vorliegen. Da bei urheberrechtlichen Abmahnungen neben den Abmahnkosten auch ein Schadensersatz gefordert wird, sind sie besonders teuer. Nicht selten werden hier fünfstellige Summen gefordert. 

Produktbilder ohne Lizenz

Der Beispielshop in dieser Woche nutzt Bilder einer Stockplattform, für die keine Lizenzen vorliegen. Auch Bilder einer Stockfotoplattform sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn die entsprechende Lizenz vorliegt. Hier ist ersichtlich, dass keine Lizenz vorlag, da das Wasserzeichen der Bilder noch zu sehen ist. Gerade wenn mehrere Bilder über einen längeren Zeitraum genutzt werden, summieren sich die Schadensersatzforderungen und können in manchen Fällen die Existenz bedrohen. 

Erst kürzlich wurden fast 50.000 Euro Abmahnkosten für die Nutzung von 13 Bildern verlangt. 

LUCID-Hinweis wird zum Problem

Hinzu kommt, dass dieser Shop damit wirbt, dass eine LUCID-Registrierung vorliegt. Dabei handelt es sich allerdings um eine Pflicht, die alle Händler:innen beachten müssen und nicht um eine Besonderheit des Shops. Somit handelt es sich bei dem Hinweis um Werben mit Selbstverständlichkeiten, was nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt werden kann. 

Veröffentlicht: 30.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 30.01.2026
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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