In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Artikelbilder sind aus einem Online-Shop kaum wegzudenken. Immerhin wollen die meisten Kund:innen einen Blick auf das Produkt werfen, bevor sie einen Kaufvertrag abschließen. Doch Artikelbilder sorgen auch immer wieder für Abmahnungen. Denn das Bild darf nicht vom tatsächlichen Produkt abweichen und somit die Kundschaft in die Irre führen. Auch das Urheberrecht der verwendeten Bilder muss beachtet werden. In diesem Fall sah das Produkt aus, wie die Abbildung auf dem Artikelbild und auf das Urheberrecht wurde auch geachtet. Eine Abmahnung musste der Händler dennoch kassieren. Was war der Fehler?


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Antwort der Redaktion
Hallo,
da haben Sie natürlich Recht. Ca.-Angaben sind auch erlaubt, aber die Angabe "In der Regel" ist rechtswidrig. Das liegt daran, dass die Aussage impliziert, es gäbe auch Ausnahmen, die dann nicht näher erklärt werden. Hinzu kommt noch, dass der Kunde im Unklaren darüber gelassen wird, ob gerade ein solcher Ausnahmezustand , oder aber der Regelfall herrscht.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Ich werde nicht müde es immer wieder zu schreiben: Armes Deutschland was ist aus dir geworden???
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