Die Wettbewerbszentrale hat Klage gegen Amazon eingereicht. Es geht um nichts weniger als die Frage, ob der Konzern bei Rechtsverstößen durch seine Marketplace-Seller nicht nur reagieren, sondern aktiv vorbeugen muss. Sollte sich die Wettbewerbszentrale durchsetzen, könnte das für Amazon-Seller wieder einmal Folgen haben – bis hin zu strengeren Prüfungen, automatischen Sperrungen und verschärften Haftungsregeln.
Hintergrund: „Notice and Stay Down“ statt „Notice and Take Down“
Konkret geht es dieses Mal um Fälle, in denen Drittanbieter (aus Asien) Leuchtmittel mit veralteten Energieeffizienzklassen („A++“) oder Produkte mit irreführenden Angaben („wasserdicht“, obwohl nur spritzwassergeschützt) angeboten hatten. Knackpunkt war: Amazon entfernte die beanstandeten Produkte nach Hinweis – doch ähnliche Angebote tauchten später wieder auf. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale hätte das nicht passieren dürfen.
Bisher genügte es, wenn Amazon nach einem Hinweis („Notice“) rechtswidrige Angebote entfernte („Take down“). Die Wettbewerbszentrale fordert nun, dass der Konzern zusätzlich sicherstellen muss, dass gleichartige Verstöße künftig gar nicht mehr online gehen. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass nur durch „Stay Down“ ein fairer Wettbewerb gewährleistet sei – insbesondere gegenüber rechtstreuen Händlern, die gegenüber unseriösen Drittanbietern benachteiligt sind.
Notice and Take Down
- Nach Hinweis den konkreten rechtswidrigen Inhalt löschen
- Reaktion auf Einzelfälle
Notice and Stay Down
- Der Marktplatz muss verhindern, dass vergleichbare Verstöße wieder auftauchen
- Präventiver Schutz vor Wiederholungen
Bereits 2023 hatte das OLG Frankfurt in einem ähnlichen Verfahren entschieden, dass Amazon verpflichtet sei, gleichartige Verstöße auch ohne erneuten Hinweis zu beseitigen (Az. 6 U 154/22). Zu einem höchstrichterlichen Urteil kam es allerdings nie.
Mit der neuen Klage vor dem LG Frankfurt könnte nun eine Grundsatzentscheidung anstehen. Wenn sich die Wettbewerbszentrale durchsetzt, haftet Amazon künftig viel stärker für wiederkehrende Rechtsverstöße seiner Händler — Amazon muss und wird das Risiko nach unten weiterreichen.
Folgen für Seller: Amazon wird härter durchgreifen
Sollte sich die Wettbewerbszentrale durchsetzen, wäre Amazon künftig deutlich stärker in der Pflicht: Der Konzern müsste nicht nur einzelne Verstöße löschen, sondern auch aktiv verhindern, dass ähnliche Angebote überhaupt erneut online gehen. Das würde mehr algorithmische und manuelle Kontrolle bedeuten – mehr Filter, mehr Prüfprozesse, mehr Eingriffe in das tägliche Geschäft der Seller.
Fehlerhafte Angaben oder unzulässige Werbeaussagen würden schneller auffallen – und könnten unmittelbar Konsequenzen haben. Gleichzeitig käme Amazon damit einer Art ungefragter Shop-Prüfung gleich: Eine kostenlose, aber unerbittliche Kontrolle auf mögliche Abmahngründe in allen Produktlistings. Doch was auf den ersten Blick gar nicht so verkehrt klingt, birgt neue Probleme: Solche Filter könnten ebenso häufig falsche Fehlermeldungen auslösen. Denn wie soll eine Software zuverlässig erkennen, ob ein ganz konkretes Produkt tatsächlich „wasserdicht“ ist – oder eben nur „spritzwassergeschützt“?
Was Seller schon jetzt tun sollten
Bis zu einem möglichen BGH-Urteil kann es noch Jahre dauern. Wer aber proaktiv handelt, zeigt Amazon Rechtskonformität – und reduziert das Risiko von Sperrungen oder Abmahnungen im Allgemeinen.
✅ Produktbeschreibungen prüfen:
Alle Texte und Angaben auf Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit checken – insbesondere bei Energieeffizienz, Textilkennzeichnung, Materialangaben, Gesundheits- oder Umweltclaims.✅ Rechtssichere Werbeaussagen verwenden:
Vage oder überzogene Formulierungen („wasserdicht“, „umweltfreundlich“, „hypoallergen“) vermeiden, wenn keine belastbaren Nachweise vorliegen.✅ ggf. Dokumentation bereithalten:
Nachweise, Zertifikate und technische Unterlagen griffbereit halten, falls Amazon sie kurzfristig einfordert.✅ Monitoring einführen:
Regelmäßig Listings überprüfen, um frühzeitig Verstöße oder fehlerhafte Attribute zu erkennen – am besten über Rechtsexperten, Tools oder interne Checklisten.✅ Team schulen:
Beteiligte im Unternehmen über aktuelle rechtliche Anforderungen informieren und sensibilisieren.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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