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Amazon vor Gericht: Droht ein härteres Vorgehen gegen Händler?

Veröffentlicht: 17.10.2025
imgAktualisierung: 17.10.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
17.10.2025
img 17.10.2025
ca. 3 Min.
Amazon-Logo auf einem Smartphone
nuttapongmohock02 / Depositphotos.com
Ein neues Verfahren könnte Amazons Umgang mit Rechtsverstößen verändern – und Seller in die Schusslinie bringen.


Die Wettbewerbszentrale hat Klage gegen Amazon eingereicht. Es geht um nichts weniger als die Frage, ob der Konzern bei Rechtsverstößen durch seine Marketplace-Seller nicht nur reagieren, sondern aktiv vorbeugen muss. Sollte sich die Wettbewerbszentrale durchsetzen, könnte das für Amazon-Seller wieder einmal Folgen haben – bis hin zu strengeren Prüfungen, automatischen Sperrungen und verschärften Haftungsregeln.

Hintergrund: „Notice and Stay Down“ statt „Notice and Take Down“

Konkret geht es dieses Mal um Fälle, in denen Drittanbieter (aus Asien) Leuchtmittel mit veralteten Energieeffizienzklassen („A++“) oder Produkte mit irreführenden Angaben („wasserdicht“, obwohl nur spritzwassergeschützt) angeboten hatten. Knackpunkt war: Amazon entfernte die beanstandeten Produkte nach Hinweis – doch ähnliche Angebote tauchten später wieder auf. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale hätte das nicht passieren dürfen.

Bisher genügte es, wenn Amazon nach einem Hinweis („Notice“) rechtswidrige Angebote entfernte („Take down“). Die Wettbewerbszentrale fordert nun, dass der Konzern zusätzlich sicherstellen muss, dass gleichartige Verstöße künftig gar nicht mehr online gehen. Die Wettbewerbszentrale argumentiert, dass nur durch „Stay Down“ ein fairer Wettbewerb gewährleistet sei – insbesondere gegenüber rechtstreuen Händlern, die gegenüber unseriösen Drittanbietern benachteiligt sind.

Notice and Take Down

  • Nach Hinweis den konkreten rechtswidrigen Inhalt löschen
  • Reaktion auf Einzelfälle

Notice and Stay Down

  • Der Marktplatz muss verhindern, dass vergleichbare Verstöße wieder auftauchen
  • Präventiver Schutz vor Wiederholungen

Bereits 2023 hatte das OLG Frankfurt in einem ähnlichen Verfahren entschieden, dass Amazon verpflichtet sei, gleichartige Verstöße auch ohne erneuten Hinweis zu beseitigen (Az. 6 U 154/22). Zu einem höchstrichterlichen Urteil kam es allerdings nie.

Mit der neuen Klage vor dem LG Frankfurt könnte nun eine Grundsatzentscheidung anstehen. Wenn sich die Wettbewerbszentrale durchsetzt, haftet Amazon künftig viel stärker für wiederkehrende Rechtsverstöße seiner Händler — Amazon muss und wird das Risiko nach unten weiterreichen.

Folgen für Seller: Amazon wird härter durchgreifen

Sollte sich die Wettbewerbszentrale durchsetzen, wäre Amazon künftig deutlich stärker in der Pflicht: Der Konzern müsste nicht nur einzelne Verstöße löschen, sondern auch aktiv verhindern, dass ähnliche Angebote überhaupt erneut online gehen. Das würde mehr algorithmische und manuelle Kontrolle bedeuten – mehr Filter, mehr Prüfprozesse, mehr Eingriffe in das tägliche Geschäft der Seller.

Fehlerhafte Angaben oder unzulässige Werbeaussagen würden schneller auffallen – und könnten unmittelbar Konsequenzen haben. Gleichzeitig käme Amazon damit einer Art ungefragter Shop-Prüfung gleich: Eine kostenlose, aber unerbittliche Kontrolle auf mögliche Abmahngründe in allen Produktlistings. Doch was auf den ersten Blick gar nicht so verkehrt klingt, birgt neue Probleme: Solche Filter könnten ebenso häufig falsche Fehlermeldungen auslösen. Denn wie soll eine Software zuverlässig erkennen, ob ein ganz konkretes Produkt tatsächlich „wasserdicht“ ist – oder eben nur „spritzwassergeschützt“?

Was Seller schon jetzt tun sollten

Bis zu einem möglichen BGH-Urteil kann es noch Jahre dauern. Wer aber proaktiv handelt, zeigt Amazon Rechtskonformität – und reduziert das Risiko von Sperrungen oder Abmahnungen im Allgemeinen.

✅ Produktbeschreibungen prüfen:
Alle Texte und Angaben auf Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit checken – insbesondere bei Energieeffizienz, Textilkennzeichnung, Materialangaben, Gesundheits- oder Umweltclaims.

Rechtssichere Werbeaussagen verwenden:
Vage oder überzogene Formulierungen („wasserdicht“, „umweltfreundlich“, „hypoallergen“) vermeiden, wenn keine belastbaren Nachweise vorliegen.

ggf. Dokumentation bereithalten:
Nachweise, Zertifikate und technische Unterlagen griffbereit halten, falls Amazon sie kurzfristig einfordert.

Monitoring einführen:
Regelmäßig Listings überprüfen, um frühzeitig Verstöße oder fehlerhafte Attribute zu erkennen – am besten über Rechtsexperten, Tools oder interne Checklisten.

Team schulen:
Beteiligte im Unternehmen über aktuelle rechtliche Anforderungen informieren und sensibilisieren.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 17.10.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Willi
20.10.2025

Antworten

Wie ernst es Amazon bisher damit meinte sieht man sehr schön in der Kategorie Bluray&DVD: Hier könnte man für alle deutschen Anbieter einfach die Liste der jungendgefährenden Medien heranziehen und alle entsprechenden Angebote dauerhaft vom Marktplatz fernhalten. Stattdessen "Notice and Take Down" at is best - die Angebote tauchen seit Jahren (auch nach Löschung) immer und immer wieder auf.
Swen
20.10.2025

Antworten

Auch ich halte dies endlich mal für einen Fortschritt und eine gute Sache für uns "westliche Händler". Wie bereits geschrieben wurde pfuscht die KI von A. dann nicht mehr willkürlich in den Produktbeschreibungen herum, aus einem Prüfgerät wurde z.B. bereits mal eine Pillendose ... :-)
De.Elle.
20.10.2025

Antworten

Wir kannten das Problem bisher immer andersrum. Die Wettbewerbsvereine mahnen alle Händler ab, die ein nachweislich fehlerhaftes Angebot anbieten, weil die Produktbeschreibung falsch ist. Alles Händler gehen nach dieser Massenabmahnung von dem Produkt herunter. Amazon verkauft es jedoch weiter, was darauf hindeutet, dass man Amazon selbst nicht abgemahnt hat. Somit ist Amazon unique auf diesem Artikel. Nach einigen Monaten waren dann wieder neue Händler mit Amazon auf diesem Produkt. Auf einmal wieder nur noch Amazon allein. Woher ich das weiß? Weil wir abgemahnt wurden und die abgemahnten Artikel zum Teil beobachtet haben, da diese oftmals einen hohen Verkaufsrang hatten oder weiterhin haben. Da viele Produkte doppelt gelistet sind, kann man Verkaufszahlen anhand vom Rang gut schätzen. Das bedeutet, dass Vereine hier in betrügerischer Absicht unterwegs sind, im Falle einer Unterstellung jedoch behaupten Amazon einfach vergessen zu haben. Außerdem gibt es Mitbewerber, die rechtssichere Produkte abändern und somit abmahnfähig machen. Weiteres Problem ist, das Amazon Produktänderungen oftmals nicht zulässt oder nur mit schwachsinnigen Nachweisen. Amazon will dann alle Daten vom Hersteller haben und die Einkaufspreise, obwohl das nichts mit dem eigentlichen Produkt zu tun hat.
cf
20.10.2025

Antworten

Ich finde es grundsätzlich nicht verkehrt - sowohl aus Käufer als auch aus Händlersicht. Das große Problem an der Sache ist jedoch, dass man selber zwar, wie in diesem Artikel beschrieben, die tollsten und rechtssichersten Texte haben kann, aber die nutzen leider nichts. Denn solange amazon Produktbeschreibungen und Bilder von unterschiedlichen Händlern wahllos durchmischt, hat niemand einen wirklichen Einfluss darauf. Wie in so vielen Dingen im Leben wird sich hier alles viel zu schwer gemacht. Wenn amazon einfach jeden Händler seine eigenen Produkte und Produktbeschreibungen erstellen lassen würde (ohne darin herumzupfuschen) wäre alles gut. Sie können stattdessen ja die Prüfung auf korrekte Warengruppenzuordnung einfach mal verstärken, denn aus Käufer-Sicht funktioniert das überhaupt nicht. Man findet in fast allen Kategorien völlig artfremde Produkte. Wenn das sauber läuft und die Filterfunktion mal etwas besser würde, dann wäre es doch schon ok - funktioniert bei ebay ja auch #Zaunpfahlwink ;-)