20.000 Euro wegen alter Facebook-Posts – Außerdem Abmahnungen wegen Miele-Bildern und scheinprivatem Ebay-Verkauf

Veröffentlicht: 13.03.2026
imgAktualisierung: 13.03.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
13.03.2026
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ca. 3 Min.
Geldsäcke an Wäscheleine
EdZbarzhyvetsky / Depositphotos.com
Ein Social-Media-Foto soll über 20.000 Euro kosten – außerdem werden Händler wegen Miele-Bildern und scheinprivatem Ebay-Verkauf abgemahnt.


Die unerlaubte Bildnutzung und vermeintlich private Verkäufe sind zwei Klassiker, die Online-Händler in den vergangenen Tagen teuer zu stehen kamen. Die Fälle zeigen: Selbst alte Social-Media-Posts oder Produktbilder auf Marktplätzen können Jahre später vier- bis fünfstellige Kosten auslösen. Wer auf Amazon, Ebay & Co. verkauft, sollte jetzt prüfen, wo rechtliche Fallstricke lauern.

20.000 Euro Forderung wegen Social-Media-Fotos

Wer mahnt ab? dpa Picture-Alliance GmbH (vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 20.607,99 Euro
Wer ist betroffen? Social-Media-Accounts von Unternehmen

Die Nutzung von Bildern in sozialen Netzwerken kann schnell teuer werden. In diesem Fall wird einem Unternehmen vorgeworfen, mehrere Fotos über reichlich zehn Jahre ohne Lizenz auf Facebook veröffentlicht zu haben. Insgesamt sollen fünf Bilder verwendet worden sein, an denen die Bildagentur die exklusiven Nutzungsrechte hält.

Nach Darstellung der Bildagentur wurden die Fotos bereits zwischen 2015 und 2016 veröffentlicht. Für die Nutzung setzt sie einen Schadensersatz von insgesamt 10.000 Euro an. Zusätzlich werden Dokumentationskosten, Zinsen aus den vergangenen Jahren sowie Anwaltskosten verlangt. Dadurch steigt die Forderung auf über 20.600 Euro.

Der Schadensersatz wird hier nach dem Prinzip der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird geschätzt, welche Lizenzgebühr normalerweise für die Nutzung solcher Bilder angefallen wäre. Grundlage dafür sind häufig branchenübliche Vergütungstabellen für Bildlizenzen.

Auffällig an diesem Fall ist auch die Höhe der Zinsen, die sich über die Jahre angesammelt haben. Gerade ältere Social-Media-Beiträge können deshalb übertrieben teuer abgemahnt werden, wenn Rechteinhaber sie entdecken. Alte Beiträge sollten regelmäßig überprüft werden, denn auch Jahre später können Forderungen entstehen.

Abmahnung wegen Miele-Produktbildern

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (vertreten durch BRANDI Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.046,64 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler, insbesondere auf Marktplätzen

Produktbilder gehören zu den häufigsten und teuersten Abmahngründen im Online-Handel. In diesem Fall wirft der bekannte Markenhersteller Miele einem Händler vor, zahlreiche Produktbilder aus der Miele-Bilddatenbank in Verkaufsangeboten verwendet zu haben. Die Bilder sollen unter anderem in Angeboten auf Amazon genutzt worden sein.

Eine Nutzung durch Händler sei nur mit entsprechender Zustimmung erlaubt. Für die Berechnung der Anwaltskosten setzt die Kanzlei einen Gegenstandswert von 5.000 Euro pro Bild an, wodurch sich ein Gesamtstreitwert von 140.000 Euro ergibt. Daraus ergeben sich Abmahnkosten von rund 3.046 Euro.

Viele Händler gehen davon aus, dass Produktbilder automatisch verwendet werden dürfen, wenn Originalware eines Herstellers verkauft wird. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Wer Angebote erstellt, sollte deshalb nur eigenes Bildmaterial oder ausdrücklich freigegebene Herstellerbilder verwenden.

Abmahnung wegen scheinprivatem Ebay-Verkauf

Wer mahnt ab? CO-Segel, Jens Burmester (vertreten durch Rechtsanwalt Ralf Burmester)
Wie viel? 1.032,44 Euro
Wer ist betroffen? Verkäufer auf Ebay

Auch der Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Verkauf sorgt regelmäßig für Abmahnungen. In diesem Fall wird einem Ebay-Verkäufer vorgeworfen, als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl tatsächlich gewerblich gehandelt wird.

Auslöser soll gewesen sein, dass zahlreiche neue Produkte gleichzeitig angeboten wurden. Nach Ansicht des abmahnenden Unternehmens deutet dies auf eine gewerbliche Tätigkeit hin. Wer Waren dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, gilt rechtlich meist als Unternehmer und muss entsprechende Pflichten erfüllen, z. B. ein Widerrufsrecht gewähren.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 13.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 13.03.2026
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Wolfgang Brehm
18.03.2026

Antworten

Auch ich bin der Meinung, dass gegen diese scheinprivaten Verkäufer bei ebay was unternommen werden muss. Ich verstehe natürlich nicht, warum ebay selbst das nicht macht, denn bei privaten Verkäufen kassiert ebay nichts, und bei gewerblichen Verkäufen werden schnell mal 20% Verkaufsprovision abkassiert. Als gewerblicher Verkäufer muss man tagtäglich Angst haben, dass ein Abmahnbrief ins Haus flattert, da man zwar versucht immer alles konform zu machen, aber da sind ja die Abmahnanwälte Spitze etwas zu finden was nicht richtig sein könnte. Möchte ich mal mein Geld so leicht verdienen! Wäre schön wenn sich da mal was zusammenfinden könnte um dann diese scheinprivaten Verkäufer abzumahnen um endlich mal gleiche Bedingungen zu schaffen. WB
M
16.03.2026

Antworten

Hallo, wem kann man denn diese Schein-Privaten melden ? Es muss nicht unbedingt gleich eine Abmahnung mit Wahnsinnskosten sein, aber man möchte doch fairen Wettbewerb. Die gehören halt als private ausgeschlossen, bis die sich mit Steuernummer usw. offiziell anmelden. Ebay kümmert sich nicht, wie schon geschrieben wurde, aber wer kümmert sich denn (wirklich) darum ? M
Sandra
16.03.2026

Antworten

Die Abmahnungen "schein-privater" Anbieter begrüße ich aufs herzlichste. Ebay selbst macht das nämlich nichts. die interessiert es nämlich auch überhaupt nicht, wenn ein "privater" Anbieter 5000 Artikel anbietet -alles neu aber natürlich ohne Gewährleistung etc. Rückgabe ausgeschlossen. Von daher - ich hoffe, sie mahnen noch ganz, ganz viele ab um der Fairness Willen. ;o)
Michael RIng
16.03.2026

Antworten

Auch der Unterschied zwischen privatem und gewerblichem Verkauf sorgt regelmäßig für Abmahnungen. In diesem Fall wird einem Ebay-Verkäufer vorgeworfen, als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl tatsächlich gewerblich gehandelt wird. Das scheint von den Marktplätzen aber auch so gewollt zu sein, in unserer Branche finden sich fast nur eBay Konten im Niedrigpreissegment die offensichtlich illegale Ware anbieten und die Accounts sind als privat markiert. Für den Marktplatz wären solche Verstöße leicht zu erkenne, da erstens die Preise unrealistisch sind, es sei denn man hat die Ware gestohlen und es auch eher unwahrscheinlich ist das eine Privatperson beim Keller entrümpeln 500 neue Softwarelizenzen findet die er dann privat bei eBay verkauft. Für eBay wäre es ein leichtes Angebote von Privat in der Größenordnung zu erkenne und zu sperren. Das geschieht aber nicht. eBay antwortet auf Meldungen, dass man ja nicht davon ausgehen darf das der Verkauf illegal ist nur weil jemand privat 500 Softwarelizenzen für 3,50 Euro anbietet...