Statt der üblichen Abmahnthemen haben wir in dieser Woche einige besonders saisonale Fälle herausgegriffen. Kurz vor dem Fest werfen wir einen Blick auf Abmahnungen, die rund um Weihnachtsdekoration, Adventskalender und saisonale Musik aufgekommen sind – und damit zeigen, dass auch die besinnliche Jahreszeit rechtliche Besonderheiten bereithält.

Markenrechtsverstoß: „Herrnhuter Stern“

Auch in der festlichen Saison gilt: Markennamen bleiben geschützt, unabhängig davon, wie verbreitet sie sind oder ob sie als allgemeines Kulturgut gelten. Ein Händler machte den Fehler, Zubehör für Herrnhuter Sterne zu verkaufen, bei dem es sich nicht um Originalware handelte. Dabei bezeichnete er seine Lampenschirme als „passend für Herrnhuter Stern“. Es handelt sich allerdings lediglich um Produkte, die kompatibel für Herrnhuter Sterne sind. Auch bei Ersatzbeleuchtung gab es ähnliche Abmahnungen.

Weder handelt es sich hierbei um originale Ware, noch liegt eine Exklusivität vor. Die Verwendung des Markennamens, vor allem mit einem beschreibenden Hinweis wie „kompatibel für …“ oder „passend für …“ war lange Zeit sicher, gerät nun aber offenbar in die Diskussion.

Bilderklau für Adventskalender-Illustration

Dass sogar die Bebilderung von Adventskalendern ein eigenes Abmahnfeld darstellen kann, zeigt ein weiterer Fall. Ein Händler brachte einen Weihnachts-Adventskalender mit Zweirad-Motiv auf den Markt. Die darauf verwendete Illustration ähnelte allerdings deutlich einer bereits bestehenden, geschützten Grafik, die ein bekanntes DDR-Kultfahrzeug zeigt. Obwohl die Kalendergrafik farblich angepasst, gespiegelt und stilistisch leicht verändert wurde, blieben wesentliche Elemente des ursprünglichen Werks klar erkennbar.

Der Rechteinhaber sah darin eine Verletzung von Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht und ließ den Händler abmahnen.

Merke: Kreative Zeichnungen, stilisierte Motive oder grafische Adventsdesigns unterliegen dem Urheberrecht. Bereits die Bearbeitung oder Spiegelung einer geschützten Grafik kann eine urheberrechtliche Nutzung darstellen. Ob Weihnachtszeit oder nicht.

Weihnachtsmusik in Social Media: Die unterschätzte Abmahnfalle

Nicht erst seit dem Beginn der Adventszeit steigen auch die Abmahnungen wegen unzulässiger Musiknutzung. Viele Händler bewerben Produkte via Reels, TikToks oder Instagram-Stories und greifen dabei selbstverständlich zu bekannten Klassikern wie „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“, „Last Christmas“ oder „All I Want for Christmas Is You“. Was viele nicht wissen: Die Tatsache, dass Instagram oder TikTok eine Musik in der Bibliothek anzeigt, garantiert keine kommerzielle Nutzungsfreiheit.

Bereits einfache Social-Media-Clips können kostenpflichtige Unterlassungsforderungen und Lizenzrechnungen nach sich ziehen, die das Weihnachtsfest so richtig vermiesen können, denn fünfstellige Beträge sind keine Seltenheit. Dann doch lieber wieder selber singen, und zwar die guten alten Klassiker wie „O Tannenbaum“, die sind gemeinfrei.

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