Halte die Vorgaben der DSGVO ein
Sobald du Kundendaten speicherst und verarbeitest, musst du die DSGVO einhalten. Achte darauf, dass du wirklich nur die Daten erhebst, die für die Bestellung relevant sind. Lasse deine Datenschutzerklärung im besten Fall von Expert:innen prüfen.
Beachte das Urheberrecht
Immer wieder erhalten Händler:innen besonders teure Abmahnungen, weil das Urheberrecht missachtet wurde. Verwende keine Artikelbilder, für die du keine Nutzungsrechte hast. Auch wenn wirklich nur das Produkt abgebildet ist, stehen die Bilder nicht zur freien Verfügung.
Wenn du ein gewerbliches Social-Media-Profil hast, achte darauf, dass du nur Lieder und Sounds benutzt, die für gewerbliche Nutzung vorgesehen sind. Hier kam es in der Vergangenheit zu Abmahnungen mit Summen bis zu 30.000 Euro.
Beachte das Markenrecht
Auch das Markenrecht sorgt häufig für teure Abmahnungen unter Online-Händler:innen. Designs, Farben, Slogans: nahezu alles kann markenrechtlich geschützt werden. Gerade wenn du dich von anderen Produkten inspirieren lassen hast: prüfe genau, inwiefern ein markenrechtlicher Schutz besteht.
Du verkaufst Zubehör für Markenprodukte? Achte auf die Formulierung: Du darfst angaben, dass es für ein Produkt kompatibel ist. Stelle aber sicher, dass nicht der Eindruck entsteht, es würde sich um ein originales Markenprodukt handeln.
Behalte rechtliche Änderungen im Blick
Ob GPSR, BFSG oder eine neue Verpackungsverordnung: immer wieder gibt es rechtliche Änderungen, die Online-Händler:innen das Leben schwer machen. Mit unseren kostenlosen Newslettern bleibst du immer informiert über rechtliche Änderungen und neue Gerichtsentscheidungen. So kannst du sichergehen, dass du keine Änderung verpasst.
Lasse deinen Shop von Expert:innen überprüfen
Um wirklich sicher zu gehen, alle rechtlichen Vorgaben eingehalten zu haben, solltest du deinen Shop von Jurist:innen überprüfen lassen. Denn jeder Shop ist einzigartig und für jedes Angebot gelten individuelle Pflichten. Bei der Händlerbund Shoptiefenprüfung wird dein Shop mit über 100 Prüfkriterien abmahnsicher gemacht.
Kommentar schreiben