Am 20. Juni sind neue EU-Regelungen zur Kennzeichnung rund um den Energieverbrauch für einiger elektronischer Geräte in Kraft getreten, der zufolge etwa Smartphones, Tablets sowie Smartwatches über ein neues Energielabel verfügen müssen.
Die Deutsche Umwelthilfe will im Rahmen von Prüfungen im Handel nun sicherstellen, dass diese Regelungen eingehalten werden: „Damit die Regelung nicht ins Leere läuft, müssen Händler ihren gesetzlichen Kennzeichnungspflichten auch nachkommen. Deshalb werden wir stichprobenartig Tests im Handel durchführen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorgehen“, kündigte Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, an. Die rechtliche Grundlage bildet die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (VO 2023/1669) der EU.
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