Vergleichende Werbung auf Instagram
Wer mahnt ab? Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG (vertreten durch Hoyng ROKH Monegier)
Wie viel? 3.865 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen im Bereich Beauty und Nahrungsergänzung
Ein Werbevideo auf Social Media wurde hier zum Auslöser einer umfangreichen Abmahnung. In dem Spot wurde ein eigenes Produkt beworben, gleichzeitig aber ein bekanntes Konkurrenzprodukt erkennbar dargestellt und nach Auffassung der Abmahnerin deutlich abgewertet. Unter anderem wurde ein Shampoo sinnbildlich „beerdigt“, während das eigene Produkt als bessere Lösung dargestellt wurde.
Genau hier liegt das Problem: Vergleichende Werbung ist zwar grundsätzlich erlaubt. Sie kippt aber schnell ins Unzulässige, wenn Konkurrenzprodukte herabgesetzt oder lächerlich gemacht werden oder der Vergleich nicht objektiv und unsachlich ist.
Ein weiterer Punkt: Im Video wurden Wirkversprechen gemacht, die wissenschaftlich nicht belegt sein sollen. Unterm Strich kommen hier gleich mehrere Vorwürfe zusammen, von Markenrecht über Wettbewerbsrecht bis hin zu problematischen Gesundheitsversprechen. Entsprechend hoch fällt die Forderung aus.
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