3.865 Euro Abmahnung für Instagram-Vergleich mit Konkurrenzprodukt

Veröffentlicht: 20.03.2026
imgAktualisierung: 20.03.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
20.03.2026
img 20.03.2026
ca. 2 Min.
Influencerinnen vor Kamera
BiancoBlue / Depositphotos.com
Außerdem wurde wegen der BMW-Markennutzung und eines Social-Media-Fotos abgemahnt. In Summe kamen 15.000 Euro zusammen.


Vergleichende Werbung kann schnell nach hinten losgehen. Besonders auf Social Media kann einfach und schnell dargestellt werden, was das eigene Produkt kann und das Konkurrenzprodukt gerade nicht. Genau das fand das betroffene Unternehmen gar nicht lustig. Außerdem: Markenrecht bei BMW und Urheberrecht auf Social Media. Diese drei Abmahnungen summierten sich auf rund 15.000 Euro.

Vergleichende Werbung auf Instagram

Wer mahnt ab? Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG (vertreten durch Hoyng ROKH Monegier)
Wie viel? 3.865 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen im Bereich Beauty und Nahrungsergänzung

Ein Werbevideo auf Social Media wurde hier zum Auslöser einer umfangreichen Abmahnung. In dem Spot wurde ein eigenes Produkt beworben, gleichzeitig aber ein bekanntes Konkurrenzprodukt erkennbar dargestellt und nach Auffassung der Abmahnerin deutlich abgewertet. Unter anderem wurde ein Shampoo sinnbildlich „beerdigt“, während das eigene Produkt als bessere Lösung dargestellt wurde.

Genau hier liegt das Problem: Vergleichende Werbung ist zwar grundsätzlich erlaubt. Sie kippt aber schnell ins Unzulässige, wenn Konkurrenzprodukte herabgesetzt oder lächerlich gemacht werden oder der Vergleich nicht objektiv und unsachlich ist.

Ein weiterer Punkt: Im Video wurden Wirkversprechen gemacht, die wissenschaftlich nicht belegt sein sollen. Unterm Strich kommen hier gleich mehrere Vorwürfe zusammen, von Markenrecht über Wettbewerbsrecht bis hin zu problematischen Gesundheitsversprechen. Entsprechend hoch fällt die Forderung aus.

Markenrechtsverletzung bei Fahrzeugzubehör

Wer mahnt ab? BMW AG (vertreten durch Lubberger Lehment)
Wie viel? 7.345,87 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen im Kfz-Bereich

Auch im Kfz-Bereich bleibt das Thema Markenrecht ein Dauerbrenner. In diesem Fall wurden Fahrzeugteile mit den Bezeichnungen „BMW“ und „M3“ beworben, ohne entsprechende Berechtigung.

Das Problem: Marken dürfen nicht einfach als Produktbezeichnung genutzt werden. Wenn sich ein Produkt „für BMW“ eignet, muss das direkt im Angebot klargestellt werden. Besonders kritisch wird es bei bekannten Marken. Hier wird schnell unterstellt, dass vom guten Ruf profitiert werden soll. Genau das wird auch in diesem Fall vorgeworfen.

Urheberrechtsverletzung auf Social Media

Wer mahnt ab? dpa Picture-Alliance GmbH (vertreten durch KSP Kanzlei)
Wie viel? 3.858,59 Euro
Wer ist betroffen? Unternehmen mit Social-Media-Auftritten

Ein einzelnes Bild auf Social Media kann teuer werden. In diesem Fall wurde ein Foto ohne Lizenz verwendet – und das seit 2018. Die Forderung setzt sich aus mehreren Punkten zusammen: Lizenzschaden, Dokumentationskosten und Zinsen. Gerade Letztere können sich über die Jahre ordentlich summieren. Wichtig zu wissen: Auch ältere Beiträge können noch abgemahnt werden. Inhalte verschwinden nicht einfach und fehlende Lizenzen fallen oft erst spät auf.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 20.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben