In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.

Der Verkauf von Lebensmitteln bringt gleich mehrere Abmahnfallen mit sich. Sowohl Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung als auch die Lebensmittelinformations-Verordnung und die Vorgaben zum Grundpreis müssen eingehalten werden. Auch in diesem Beispielshop ist der Händlerin ein Fehler unterlaufen.
Bei Produkten, die nach Gewicht, Länge oder Volumen verkauft werden, muss neben dem Gesamtpreis immer auch der Grundpreis mit angegeben werden. Dieser muss auf ein Liter, ein Kilogramm oder ein Meter angegeben werden. Auf dieser Angebotsseite wurde zwar ein Grundpreis angegeben, allerdings muss dieser in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises stehen. Hier ist der Grundpreis lediglich in der Produktbeschreibung versteckt. Diese Angabe ist nicht ausreichend, da Grundpreis und Gesamtpreis immer zusammen auf einen Blick wahrnehmbar sein müssen.
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