Viele Online-Händler:innen mussten schon mindestens einmal die Erfahrung machen: eine unüberlegte Werbeaussage, ein falsches Bild oder eine fehlende Information – und schon flattert eine Abmahnung ins Haus. Nicht selten werden hier bis zu Tausende Euro gefordert. Müssen die Kosten immer gezahlt werden, oder gibt es Wege sich gegen die Abmahnung zu wehren?
Was ist eine Abmahnung und wer darf sie aussprechen?
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gibt Mitbewerbern und bestimmen Verbänden die Möglichkeit, bei einem Wettbewerbsverstoß zunächst eine Abmahnung auszusprechen. Mit dieser Regelung soll eigentlich sichergestellt werden, dass Rechtsverstöße in diesem Bereich nicht direkt vor Gericht ausgetragen werden, sondern man sich zunächst untereinander auf Verstöße hinweisen kann und die betroffenen Händler:innen die Möglichkeit haben, den Fehler zu beheben. Was erstmal nach einer fairen Möglichkeit klingt, hat allerdings einen Haken. Denn auch das Aussprechen einer Abmahnung verursacht bereits Kosten und diese müssen von der abgemahnten Person ersetzt werden. Die Kosten, die bei einer Abmahnung gefordert werden, sind an sich also gar keine Strafe, sondern eigentlich nur eine „Bearbeitungsgebühr“.
Etwas anders sieht es bei einer urheber- oder markenrechtlichen Abmahnung aus. Diese wird in der Regel von der Person ausgesprochen, die die Lizenzrechte besitzt. Hier wird häufig noch ein Schadensersatz gefordert. Da Lizenzen teuer sein können, werden teilweise fünfstellige Summen gefordert.
Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte diese auf keinen Fall einfach ignorieren. Bevor die Kosten gezahlt werden und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, sollte sie juristisch geprüft werden. Denn nicht jede Abmahnung wird rechtmäßig ausgesprochen. In einigen Fällen ist die abmahnende Person schon gar nicht berechtigt, diese auszusprechen. Auch sollte geprüft werden, ob es sich wirklich um einen Wettbewerbsverstoß handelt und ob die Abmahnkosten angemessen berechnet wurden.
Wann muss eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden?
In den allermeisten Fällen kommt eine Abmahnung zusammen mit einer Unterlassungserklärung. So soll sichergestellt werden, dass der gleiche Fehler nicht noch einmal gemacht wird. Händler:innen verpflichten sich also damit, in Zukunft das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Wird gegen diese Erklärung verstoßen, ist oft eine hohe Vertragsstrafe fällig. Auch diese Erklärung sollte von Expert:innen überprüft werden. Hier kommt es vor allem auf die richtige Formulierung des Verstoßes an. Auch sollte geschaut werden, ob eine Klausel eingebunden wird, die die Erklärung bei einer Rechtsänderung gegenstandslos werden lässt.
Fazit
Du hast eine Abmahnung erhalten? Keine Panik. Bevor du hohe Summen überweist und eine Unterlassungserklärung unterzeichnest, lasse die Abmahnung zum Beispiel vom Händlerbund überprüfen. Jede Abmahnung ist individuell und in vielen Fällen kann eine Schadensbegrenzung stattfinden.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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