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Teure Wegbeschreibung: Über 2.400 Euro für einen Kartenausschnitt

Veröffentlicht: 08.05.2026
imgAktualisierung: 08.05.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
08.05.2026
img 08.05.2026
ca. 3 Min.
Straßenkarte in Online-Shop
Erstellt mit KI
Ein kleiner Kartenausschnitt zur Veranschaulichung wurde einem Händler zum Verhängnis. Außerdem im Fokus: VW-Bullis und Miele-Zubehör.


Wer Landkarten oder geschützte Designs ohne Lizenz nutzt, riskiert teure Post. In dieser Woche zeigen wir außerdem, warum Preis-Tricks auf Amazon nach hinten losgehen können.

2.488,35 Euro für einen Kartenausschnitt

Wer mahnt ab? MAIRDUMONT GmbH & Co KG (vertreten durch MBBS Rechtsanwälte )
Wie viel? 2.488,35 Euro (bestehend aus 848,35 Euro Anwaltskosten und 1.640,00 Euro Schadensersatz )
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen, die Kartenmaterial zur Veranschaulichung nutzen 

Schon ein kleiner Ausschnitt einer Landkarte kann eine kostspielige Angelegenheit werden. In diesem Fall wird einem Händler vorgeworfen, Kartografie der Marken „Falk“ oder „MairDumont“ ohne die nötige Erlaubnis genutzt zu haben. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um eine Wegbeschreibung oder reine Deko bei der Produktfotografie (Produkthintergrund) handelt.

Besonders tückisch: Selbst wer das Bild rechtmäßig bei einer Bildagentur gekauft hat, muss nicht unbedingt sicher sein. Oft besitzen diese Agenturen nicht die Rechte, die eigentlichen Kartendaten für eine Internetnutzung unterzulizenzieren. Händler sollten daher penibel prüfen, ob die Lizenzkette wirklich bis zum ursprünglichen Kartenverlag reicht. Im Zweifel ist es sicherer, auf freie Alternativen oder eigene Grafiken zurückzugreifen, um solche Forderungen zu vermeiden.

Markenrechte rund um den Bulli

Wer mahnt ab? Volkswagen AG (vertreten durch Lubberger Lehment )
Wie viel? 4.095,50 Euro
Wer ist betroffen? Händler:innen von Merchandise und Elektronik-Gadgets 

Der VW T1 „Bulli“ ist eine Design-Ikone und als solche streng geschützt. Einem Händler wird vorgeworfen, Bluetooth-Lautsprecher in Form des kultigen Transporters unautorisiert angeboten zu haben. Da Volkswagen die markante Fahrzeugform unter anderem als dreidimensionale Marke geschützt hat, wird bereits die Ähnlichkeit des Produkts mit dem Original zum Problem.

Die Anwälte fordern hier eine stolze Summe für die Abmahnung, basierend auf einem sehr hohen Streitwert. Händler sollten bei Produkten, die bekannte Formen oder Designs nachahmen, immer sicherstellen, dass es sich um offiziell lizenzierte Originalware handelt. Auch die Verwendung geschützter Begriffe wie „VW“ in der Artikelbeschreibung soll ohne Erlaubnis eine Verletzung darstellen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vom Vorlieferanten schriftlich bestätigen, dass die Markenrechte geklärt sind und das Produkt vom Markeninhaber genehmigt wurde.

Irreführende Preise und EAN-Wirrwarr bei Miele-Zubehör

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (vertreten durch BRANDI Rechtsanwälte)
Wie viel? 3.662,34 Euro
Wer ist betroffen? Amazon-Händler:innen 

Bei dieser Abmahnung geht es gleich um mehrere Vorwürfe auf einmal. Einem Verkäufer auf Amazon wird vorgeworfen, Staubsaugerbeutel mit irreführenden Rabatten beworben zu haben. Konkret geht es um die von Amazon berechneten „Statt-Preise“, die laut den Abmahnern keinem echten, früher verlangten Preis entsprechen und Kunden so täuschen könnten.

Zusätzlich wird bemängelt, dass Produkte unter einer falschen EAN-Nummer gelistet wurden. Auch der Vorwurf des Grauimports steht im Raum, da der Händler nicht zum autorisierten Vertriebssystem gehören soll. Bei Amazon ist darauf zu achten, dass die gelieferte Ware exakt mit der im Angebot hinterlegten EAN und ASIN übereinstimmt. Eine Unstimmigkeit beim Listing kann nicht nur zur Kontosperrung führen, sondern eben auch zu teuren anwaltlichen Forderungen.

Veröffentlicht: 08.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 08.05.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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