Immer wieder berichten wir über Abmahnungen wegen rechtswidriger E-Mail-Werbung. Denn ohne vorherige Einwilligung handelt es sich bei einer versendeten Werbe-E-Mail um eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wenn die E-Mail an ein Unternehmen verschickt wird, kann es sich zudem um einen Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb handeln.
Eine LinkedIn-Nutzerin berichtete nun davon, dass sie eine Abmahnung erhalten hat, nachdem sie eine Interview-Anfrage per E-Mail versendet hat. Muss man nun bei jeder versendeten E-Mail Angst haben, eine Abmahnung zu erhalten?
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